Ratgeber Pflegeversicherung

Pflegetagegeldversicherung

Pflegetagegeldversicherung – wann ist eine Zusatzversicherung zur Pflege sinnvoll

Pflegetagesgeldversicherung

Mit der Pflegetagegeldversicherung erhalten Sie zusätzlichen Schutz im Pflegefall. Eine mögliche Versorgungslücke soll durch diese Versicherung vermieden werden. Mit dem Geld kann frei gewirtschaftet werden. Wichtig bei dieser Pflegetagegeldversicherung ist die Höhe der Beiträge und die Dauer der Wartezeiten.

Damit Sie nicht dazu verleitet werden, Tarife in Ihre Pflegetagegeldversicherung aufzunehmen, die Sie eigentlich gar nicht benötigen, können Sie anhand einfacher Standardformeln Ihren Bedarf ermitteln. Eine Beispielrechnung anhand dieser Formel ergäbe bei Pflegeheimkosten von 3.800 Euro, eigenen Einkünften von 1.000 Euro und 2.2005 Euro an Leistungen durch die gesetzliche Pflegeversicherung bei Pflegestufe fünf eine monatliche Versorgungslücke von 795 Euro. Damit Sie diese 795 Euro nicht selber tragen müssen, können Sie eine Pflegetagegeldversicherung abschließen, welche die Kosten für Sie übernimmt.

Formeln für die Versorgungslücke:

Kosten für die Vollzeitpflege im Heim
– eigene monatliche Einkünfte
– Leistungen durch gesetzliche Pflegeversicherung (Pflegegrad fünf)
= Versorgungslücke

Informationen für Abschluss einer Pflegetagegeldversicherung

Wenn sie eine Pflegetagegeldversicherung abschließen möchten, sind die folgenden Aspekte wichtig für Sie. Für die einzelnen Pflegegrade können Sie die Absicherungshöhe selber wählen, wogegen beim Pflege Bahr die Beträge bereits feststehen. Je nach Pflegegrad werden bestimmte Absicherungshöhen empfohlen. Da der Bedarf jedoch auch von Person zu Person unterschiedlich ist, sollten Sie mit einem Experten über die Höhe beraten und dabei auch Ihre Rente berücksichtigen.

Bei der Wahl des Tarifs Ihrer Pflegetagegeldversicherung können Sie zwischen einem flexiblen und einem starren entscheiden. Während Sie bei dem starren Tarif, abgesehen vom höchsten Pflegegrad, an die festgelegten Pflegetagegelder gebunden sind, können Sie bei einem flexiblen Tarif in jeder Pflegestufe frei über die Höhe des Geldes entscheiden. Einige Versicherer bieten Ihnen die Möglichkeit, die Höhe der Leistung bei ambulanter oder stationärer Pflege zu variieren. Darüber hinaus sind auch die Zusatzbausteine Beitragsbefreiung im Leistungsfall oder Einmalleistung bei einigen Versicherern gegeben. Ein flexibler Tarif bietet also mehr Auswahl und Gestaltungsfreiheit, was ihn zur attraktiveren und sinnvolleren Variante macht. Oftmals bleiben Wartezeiten bei der Pflegetagegeldversicherung aus. Sie sollten dennoch prüfen, ob dies auch bei Ihrem Versicherer der Fall ist.

Achten Sie genau darauf, ob Ihre Versicherung auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet, denn dann könnten Sie ohne weiteres aus dem Vertrag entlassen werden. Im Regelfall kommen bei der Pflegetagegeldversicherung keine Karenzzeiten vor. Diese machen den Zeitraum zwischen dem Beginn der Pflegezeit und der Auszahlung des Geldes aus.

Einige Versicherer bieten auch dann Leistungen im Rahmen der Pflegetagegeldversicherung an, wenn nicht Sie selbst Pflege in Anspruch nehmen müssen, sondern ein Angehöriger von Ihnen. Oftmals reicht dem Versicherer das Gutachten der gesetzlichen Pflegeversicherung über Ihre Pflegebedürftigkeit aus. Es kann jedoch auch dazu kommen, dass ein eigenes Gutachten erstellt werden soll.

Bei einer dynamischen Anpassung haben Sie die Möglichkeit, eine regelmäßige Anpassung der Leistungen ohne erneute Gesundheitsprüfung vorzunehmen. Nur bei stabilen Beitragszahlungen ist eine Steigerung ausgeschlossen. Dies kann beim Pflege Bahr durchaus passieren. Prüfen Sie im Vorfeld, ob Ihre Versicherung Sie nur in Deutschland schützt, oder ob diese auch in anderen Ländern oder gar in ganz Europa greift.

Diese Regelungen sollten auf keinen Fall enthalten sein

Leistungsausschluss für bestimmte Vorerkrankungen: Bei dieser Regelung wird die Leistung von der Pflegetagegeldversicherung verweigert, wenn Sie aufgrund einer Vorerkrankung pflegebedürftig werden. Da dieses Risiko sehr hoch ist, würde eine solche Regelung für Sie nur nachteilig sein.

Leistung nur gegen Kostennachweis: Sollte diese Regelung in Ihrer Pflegetagegeldversicherung enthalten sein, werden Sie in der freien Verfügbarkeit des Geldes stark eingeschränkt. Sie sollten daher auf Pauschaltarife je nach Pflegegrad setzen.

Leistungen nur bei Pflegegrad fünf: Da es häufig auch zu niedrigeren Pflegegraden als dem Grad fünf kommt, würde die Pflegetagegeldversicherung häufig dazu in der Lage sein, die Leistung zu verweigern.

Früher Abschluss spart Geld

Je früher Sie eine Pflegetagegeldversicherung abschließen, desto günstiger werden die monatlichen zu leistenden Beiträge. Denken Sie also daran, wenn Sie das nächste Mal einen Versicherungsabschluss aufschieben wollen, weil Sie das Geld lieber anderweitig verwenden, dass Sie auf lange Sicht Geld sparen, wenn Sie den Abschluss in jungen Jahren vornehmen.

Je nach Alter des Versicherungsnehmers variieren auch die Beiträge:

  • 22 bis 75 Euro bei einem Alter von 50 Jahren;
  • 14 bis 50 Euro bei einem Alter von 40 Jahren;
  • neun bis 30 Euro bei einem Alter von 30 Jahren.

Weitere wichtige Aspekte

Die Dynamik ist eine freiwillige Option in der Pflegetagegeldversicherung, weshalb Sie diese auch jederzeit wieder fallen lassen können, so beispielsweise im Fall von erhöhten Beiträgen. Sollte es zum Leistungsfall kommen, das heißt Sie werden Pflegebedürftig, erhalten einen Pflegegrad und somit auch Zahlungen Ihrer Versicherung, um die Versorgungslücke zu schließen, dann entfallen für diese Zeit die zu zahlenden Beiträge. Ob weitere Bedingungen an dieser Stelle zu erfüllen sind, sollten Sie mit Ihrem Versicherer besprechen.

Die Wartezeit bei einer Pflegetagegeldversicherung bezeichnet den Zeitraum zwischen dem Vertragsbeginn und dem Zeitpunkt, ab dem Sie Anspruch auf Leistungen haben. Sollten Sie eine Wartezeit von drei Jahren vereinbart haben, könnten Sie erst drei Jahre nach Vertragsabschluss mit Leistungen der Versicherung rechnen und zwar auch dann, wenn Sie in der Zwischenzeit bereits pflegebedürftig geworden sind. Sind Sie bei Vertragsabschluss noch sehr jung, dann ist eine Wartezeit in der Regel kein Problem. Sind die jedoch schon 50, dann sollten Sie keine Wartezeiten mehr akzeptieren.

Bei der Karenzzeit handelt es sich um den Zeitraum zwischen dem Punkt, an dem Sie pflegebedürftig werden, und dem Beginn der Leistungszahlungen Ihrer Versicherung. Auch ohne Wartezeiten können Karenzzeiten den Leistungsbeginn aufschieben, sodass Sie bei einer Karenzzeit von sechs Monaten erst sechs Monate nach Eintritt der Pflegebedürftigkeit mit Leistungen der Versicherung rechnen können.

Aktualisiert am 11. April 2024