Das Kabinett hat den Entwurf des Pflegestudiumsstärkungsgesetzes verabschiedet, um das Pflegestudium attraktiver zu machen. Eine zentrale Neuerung ist die Einführung einer Ausbildungsvergütung für Studierende während ihres Pflegestudiums. Zudem sollen die Regelungen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse vereinheitlicht und vereinfacht werden.
Das Gesetz beinhaltet auch Maßnahmen zur Stärkung der digitalen Kompetenzen in der Pflegeausbildung und ermöglicht den Einsatz von digitalen Unterrichtsformaten. Des Weiteren wird das Recht auf eine genderneutrale Berufsbezeichnung “Pflegefachperson” eingeführt, sowohl für neue Berufseinsteiger als auch für bereits tätige Pflegekräfte.
Mit diesen neuen Regelungen möchte die Bundesregierung mehr Menschen dazu ermutigen, sich für einen Beruf in der Pflege zu entscheiden und die Attraktivität der akademischen Pflegeausbildung erhöhen.