Ratgeber Pflege

Pflegedienste 2024

Pflegedienste – so wählen Sie die besten Anbieter aus

Pflegedienste

Um die Qualität der Pflegedienste zu gewährleisten werden festgelegte Expertenstandards anhand von wissenschaftlich fundierten und fachlich abgestimmten Verfahren ermittelt.

Die derzeit vorhandenen Expertenstandards sind: Dekubitusprophylaxe in der Pflege, Entlassungsmanagement in der Pflege, Schmerzmanagement in der Pflege bei akuten und chronischen Schmerzen, Sturzprophylaxe in der Pflege, Förderung der Harnkontinenz in der Pflege, Pflege von Menschen mit chronischen Wunden und Ernährungsmanagement zur Sicherung und Förderung der oralen Ernährung in der Pflege.

Um die Pflegeheime Pflegedienste Qualität zu überprüfen werden Prüfer des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) oder des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. (Prüfdienst der PKV) eingeschaltet. Diese betrachten zum Beispiel, welcher Pflegezustand bei den Patienten vorhanden ist und welche Qualität das Ergebnis der Pflege erkennen lässt. Dabei ist ausschlaggebend, wie sich die Patienten fühlen und wie zufrieden sie mit der Pflege sind, ob die Pflegemaßnahmen auch für die Patienten angemessen sind und das gewünschte Ergebnis erzielen und ob Verbesserungen notwendig sind, die durch negative Aspekte wie Mangelernährung oder Druckgeschwüre an den Patienten deutlich werden.

Die Prüfer müssen in jedem Jahr einmal Pflegeheime Pflegedienste Qualität prüfen. Bei ambulanten Pflegediensten müssen die Überprüfungen einen Tag vorher angekündigt werden, während die Pflegeheime nicht auf die Prüfer vorbereitet werden. Es kann allerdings auch über die jährlichen regelmäßigen Prüfungen hinaus eine Überprüfung stattfinden, beispielsweise wenn Patienten oder Angehörige häufig Beschwerde eingereicht haben. Da die Prüfer ebenfalls die Abrechnung der Pflegeleistungen betrachten, können auch in diesem Bereich zusätzliche Abrechnungsprüfungen von einem Sachverständigen vorgenommen werden.

Bei den sogenannten Prüfinstanzen handelt es sich wie bereits angesprochen entweder um den Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) oder um den Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV). Bei der MDK handelt es sich um die Beratungs- und Begutachtungsstelle, die für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zuständig ist und somit auch für die Qualitätsprüfung der Pflegeeinrichtungen eingesetzt wird. Das Gegenstück dazu, jedoch zuständig für die Interessen der privaten Krankenversicherungen und Pflegeversicherungen, stellt die PKV dar.

Auftraggeber des MDK und PKV sind die Landesverbände der Pflegekassen, welche die Qualitätsprüfungen der stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen an diese Instanzen abgeben. Neben der reinen Überprüfung der Qualität gehört, sind die Prüfer auch mit beratender Funktion vor Ort und geben Anregungen zur Verbesserung der Qualität. Eine weitere Prüfinstanz stellt die Heimaufsicht dar, die das gleiche Aufgabenfeld wie auch Prüfer der MDK und PKV haben. Für die Heimaufsicht sind die jeweiligen Bundesländer zuständig.

Wer sich über ein Pflegeheim oder einen ambulanten Pflegedienst informieren möchte, kann dies auch anhand der Transparenzberichte tun, die aus den Ergebnissen der Qualitätsprüfungen entstehen. Diese Berichte stehen kostenfrei zur Verfügung und können im Internet oder im Pflegestützpunkt erhalten werden. In der Regel sind die Berichte auch in den jeweiligen Einrichtungen selbst zu finden, wo sie nach Möglichkeit direkt ersichtlich im Eingang positioniert werden sollen. Das Datum der letzten Prüfung sowie das Ergebnis der Prüfung sollen aus dem Transparenzbericht ersichtlich sein.

Pflegenoten der Pflegedienste

Wird die Pflegeheime Pflegedienste Qualität von Prüfern des MDK oder PKV vorgenommen, haben diese bestimmte Bereiche, die sie überprüfen sollen und denen sie dann sogenannte Pflegenoten zuordnen sollen. Abschließend kommt zu den jeweiligen Teilnoten noch eine Gesamtbewertung hinzu. In den Pflegeheimen liegt der Fokus der Prüfung darauf, wie

  • die Pflege und medizinischen Versorgung der Versicherungsnehmer gewährleistet wird,
  • mit demenzkranken Patienten umgegangen wird,
  • die Betreuung und Alltagsgestaltung realisiert wird und
  • das Wohnen, die Verpflegung, die Hauswirtschaft und die Hygiene organsiert ist und abläuft.

Im Gegensatz dazu konzentrieren sich die Prüfer bei den ambulanten Pflegediensten auf die pflegerischen Leistungen im Allgemeinen, die pflegerischen Leistungen, die von Ärzten verordnet wurden und die Dienstleistungen und Organisation. Neben den Ergebnissen der Prüfer, zählen auch Befragungen von den Kunden bzw. der Patienten in den Heimen zum Ergebnis der Prüfung. Weitere Aspekte, die betrachtet werden, sind beispielsweise die Bereitstellung von Hausärzten, Fachärzten und Zahnärzten in den Pflegeheimen sowie die Gewährleistung von Arzneimitteln.

Nach dem zweiten Pflegestärkungsgesetz sollen auch wissenschaftliche Aspekte in die Vergabe der Pflegenoten miteinfließen, da das bisherige Konzept nicht ausreichend beurteilen kann, ob der Standard der betrachteten Pflegeeinrichtung eine derart hochwertige Pflege bietet, wie sie nach den neuesten pflegefachlichen Kenntnissen möglich wäre. Damit das festgelegte Ziel erreicht wird, für die Pflegeheime im Jahr 2020 und die ambulanten Pflegedienste im Jahr 2020 die Pflege-Transparenzvereinbarungen komplett umzustrukturieren, müssen einmal die Selbstverwaltungspartner das Verfahren zur Qualitätsprüfung anhand von wissenschaftlichen Kenntnissen verändern. Zweitens ist aber auch der neue Pflege- und Qualitätsausschuss wichtig, der gemeinsam mit wissenschaftlich qualifizierten Geschäftsstellen die Entscheidungsstruktur anpasst.

Qualitätsmängel Pflegedienste

Erhalten die Landesverbände der Pflegekassen die Qualitätsberichte und erkennen deutliche Mängel, ziehen sie einerseits die Prüfberichte des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung und des Prüfdienstes des Verbandes der Privaten Krankenversicherung heran und befragen andererseits auch die betroffenen Pflegeheime oder ambulanten Pflegedienste zu den Qualitätsmängeln. Daraufhin entscheiden sie sich, welche Sanktionsmöglichkeiten sie verwenden wollen, um den Mangelerscheinungen entgegen zu wirken. Über die Ansichten der Landesverbände benachrichtigen die Pflegekassen die Pflegeheime und ambulanten Pflegedienste anhand eines Mängelbescheids. Aus diesem Bescheid geht auch eine Frist hervor, in der die Pflegeeinrichtungen die Mängel beheben müssen. Da Pflegeeinrichtungen mit Qualitätsmängeln gegen gesetzliche oder vertragliche Pflichten verstoßen, kommt es solange zu Kürzungen festgelegter Pflegevergütungen, wie die Mängel nicht behoben sind.

Entsteht nach der Prüfung der Pflegeheime Pflegedienste Qualität der Eindruck, dass die Pflegeheime oder ambulanten Pflegedienste nicht mehr den Anforderungen nachkommen, die für einen Versorgungsvertrag zu erfüllen sind, kommt es zur Rücksprache der Landesverbände der Pflegekassen mit den zuständigen Trägern der Sozialhilfe. Dabei wird entschieden, ob der bestehende Versorgungsvertrag vollständig oder teilweise gekündigt wird. Wurden gravierende Mängel in den Einrichtungen festgestellt, entfällt eine Kündigungsfrist, sodass der Versorgungsvertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden kann.

Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz erhalten MDK und PKV die Erlaubnis, nicht nur in Pflegeheimen, sondern auch bei ambulanten Pflegediensten unangekündigte Abrechnungsprüfungen vorzunehmen. Dies soll die Möglichkeit zum Abrechnungsbetrug verringern. Dem gleichen Zweck dient auch die Pflichtprüfung, die ebenfalls von Prüfern des MDK oder PKV durchgeführt werden muss.

In erster Linie sollen die Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen der Krankenkassen, Pflegekassen und Kassenärztlichen Vereinigungen gegen Abrechnungsbetrug angehen. Sie betrachten finanzielle Aktivitäten und gehen Hinweisen nach, die Personen ihnen geben können, was ebenfalls anonym möglich ist. Außerdem im Aufgabenbereich dieser Stellen enthalten ist der Austausch zwischen den einzelnen Stellen mit den berufsständischen Kammern und den jeweiligen Staatsanwaltschaften, seitdem das Gesetz zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen im Jahr 2016 in Kraft trat.

Pflegeberatung bei Pflegedienste

Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen, bei denen die Pflegeversicherung besteht, müssen denjenigen auch eine Pflegeberatung 2020 gewähren, die darauf einen Anspruch haben.

Dies ist zum einen bei den Versicherten der Fall, die bereits Leistungen der Pflegeversicherung beziehen. Darüber hinaus können auch Personen eine Pflegeberatung beanspruchen, die noch keine Leistungen erhalten, diese allerdings beantragt haben und deren Pflegebedürftigkeit offensichtlich ist. Abschließend gilt der Anspruch ebenfalls für Angehörige oder andere Personen, die für die häusliche Pflege zuständig sind.

Eine Pflegeberatung wird von speziell geschulten Pflegeberatern durchgeführt, die hinsichtlich des Sozialrechts und des Sozialversicherungsrechts die benötigten Kenntnisse besitzen. Interessieren sich Personen der genannten Gruppen für eine Pflegeberatung, müssen sie diese in einem ersten Schritt beantragen. Daraufhin gibt es zwei Möglichkeiten: einen direkten Beratungstermin mit einem Pflegeberater als Kontaktperson, der die Beratung innerhalb von zwei Wochen nachdem der Antrag eingegangen ist durchführt, oder einen Beratungsgutschein, der neutrale Beratungsstellen beinhaltet, sodass Antragsteller sich aussuchen können, bei wem die Pflegeberatung stattfinden soll.

Auch der Gutschein muss allerdings innerhalb von zwei Wochen eingelöst werden. Können oder wollen Antragsteller aus gewissen Gründen die Pflegeberatung lieber zuhause durchführen lassen, ist auch diese Möglichkeit zulässig. Bei der Beratung können Antragsteller dann mögliche Fragen stellen oder Sorgen Probleme ansprechen. Dies bildet die Basis für die Berater um festzustellen, in welchem Ausmaß und welche Art von Pflege individuell benötigt wird, was wiederum ermöglicht, dass die Berater genau die Leistungen ansprechen und vorstellen, die für die jeweiligen Personen von Nutzen sind. Handelt es sich bei den Antragstellern um die Pflegepersonen, muss die Beratung den Fokus auch darauf legen, welche Entlastungsmöglichkeiten der Pflegepersonen vorhanden sind. Neben der Pflegeversicherung selbst sind auch Pflegestützpunkte und Service- und Beratungsstellen der Bundesländer Ansprechpartner für Pflegeberatungen.

Wer als Pflegeberater tätig sein möchte, braucht eine entsprechende Ausbildung und Berufserfahrung. Mögliche Erstausbildungen stellen in dem Fall jene als Sozialversicherungsfachangestellte, Ausbildungen nach dem Altenpflegegesetz oder nach dem Gesetz über Berufe in der Krankenpflege und Ausbildungen als Sozialarbeiter dar. Mit der Ausbildung oder dem abgeschlossenen Studium ist es jedoch noch nicht getan, denn auch diverse Weiterbildungen wie Pflegepraktika für den Erwerb weiterer notwendiger Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die angehenden Pflegeberater absolvieren. Da die Pflegeberatung etwas freiwilliges ist, für das sich die Antragsteller entscheiden können, sind auch die zugeteilten Pflegeberater austauschbar, wenn Probleme auftreten sollten.

Es wurden bereits sogenannte Pflegestützpunkte angesprochen, durch die ebenfalls Pflegeberatungen erbracht werden. Hier handelt es sich um eine Art Zentrale, die Mitarbeiter der Pflegekassen und Krankenkassen, der Altenhilfe oder der Sozialhilfeträger vernetzt. Dies ermöglicht eine abgesicherte Beratung, da die Mitarbeiter aus allen Bereichen Hilfe anfordern können und sich auch untereinander beraten.

Pflegeberatung zu Hause

In einigen Fällen ist eine Pflegeberatung keine freiwillige Leistung sondern etwas, dass die Pflegebedürftigen in Anspruch nehmen müssen. Dies ist der Fall, wenn die einzige Leistung, welche die Pflegebedürftigen von der Pflegeversicherung erhalten, das Pflegegeld ist. Auch hier findet die Einordnung wieder nach dem Pflegegrad statt, sodass Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 und 3 jedes halbe Jahr eine Pflegeberatung bei sich zuhause durchführen lassen müssen. Bei Pflegebedürftigen der Pflegegrade 4 und 5 muss dies sogar jedes Vierteljahr stattfinden. Liegt bei Pflegebedürftigen der Pflegegrad 1 vor, sind diese nicht dazu verpflichtet, eine Pflegeberatung mitzumachen, können dies auf Wunsch jedoch einmal pro Halbjahr tun. Das gleiche gilt für Pflegebedürftige mit ambulanten Pflegesachleistungen. Zu den Stellen, von denen die Pflegeberatungen zuhause durchgeführt werden dürfen, gehören

  • zugelassene Pflegedienste,
  • neutrale und unabhängige Beratungsstellen, die eine pflegefachliche und von den Landesverbänden der Pflege anerkannte Kompetenz vorweisen können,
  • Pflegeberater der Pflegekassen,
  • Berater der kommunalen Gebietskörperschaften mit vorausgesetzter pflegefachlicher Kompetenz.

Personen, die schwerstkrank sind und deshalb eine Palliativversorgung benötigen, haben seit dem Jahr 2016 einen Anspruch auf Beratung und Hilfestellung der Pflegekassen, die bei der Auswahl von Leistungen der Palliativ- und Hospizversorgung unterstützen und beraten sollen. In die Beratung fließen in der Regel auch Informationen darüber ein, welche Absicherungen für derartige Lebenssituationen vorgenommen werden sollten (z.B. Patientenverfügungen, Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen).

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Aktualisiert am 30. Januar 2024