Viele Familien in Deutschland haben den Wunsch, ein Eigenheim zu schaffen, das ihren Vorstellungen entspricht. Sie möchten ein Haus bauen und einen Ort schaffen, an dem sie sich zurückziehen können und gleichzeitig ihren Kindern eine lebenswerte Umgebung bieten können. Doch in Zeiten stark steigender Zinsen stellt sich die Frage, wie das realisiert werden kann.
Besonders für Familien mit geringen oder mittleren Einkommen ist der Traum von den eigenen vier Wänden schwer umzusetzen. Hier setzt das neue Förderprogramm “Wohneigentum für Familien” (WEF) des Bundesbauministeriums an, das ab dem 1. Juni 2023 startet. Berechtigte Familien können durch WEF zinsverbilligte Darlehen bei ihrem Finanzierungspartner (z. B. Hausbank oder Sparkasse) erhalten. Das Programm entlastet Familien bereits vor Baubeginn und über einen langen Zeitraum spürbar. Durch die zinsverbilligten Kredite können Ersparnisse von bis zu 30.000 Euro (bei Familien mit bis zu zwei Kindern und dem Neubau eines klimafreundlichen Hauses) im Vergleich zu einem nicht staatlich geförderten Kredit erzielt werden. Dadurch wird eine gezielte Kostenentlastung beim Bau ermöglicht. Für das Jahr 2023 stellt der Bund dafür bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Es werden nur Neubauten gefördert, die eine geringe CO2-Bilanz über den gesamten Lebenszyklus aufweisen, um die verbindlichen Klimaschutzziele im Gebäudebereich bis 2045 zu erreichen.
Der Bau nach höchsten ökologischen Standards führt zu langfristig günstigeren Unterhaltskosten. Die derzeitigen Zinsen verteuern das Bauen erheblich, was es für Familien, insbesondere mit geringen und mittleren Einkommen, schwieriger macht, den Bau eines Eigenheims zu finanzieren.
Das neue Förderprogramm richtet sich an Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt und einem maximal zu versteuernden Jahreseinkommen von 60.000 Euro (zzgl. 10.000 Euro für jedes weitere minderjährige Kind im Haushalt). Etwa 75 Prozent der Haushalte in Deutschland wären somit antragsberechtigt (Berechnung des Bundesministeriums der Finanzen). Voraussetzung ist, dass das Wohneigentum selbst zu Wohnzwecken genutzt wird und keine weiteren Immobilien vorhanden sind. Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, der je nach Förderstufe und Anzahl der Kinder zwischen 140.000 und 240.000 Euro beträgt. Haushalte mit höherem zu versteuerndem Einkommen als 60.000 Euro, ohne minderjährige Kinder, bereits vorhandenem Wohneigentum oder der Absicht, das Gebäude nicht selbst zu nutzen, sind nicht förderberechtigt.
Seit dem Start im März 2023 können sie auch eine Förderung für den Neubau von Gebäuden aus dem klimapolitisch ambitionierten und ganzheitlichen Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) beantragen.