Ab Januar 2023 wird es keine Hinzuverdienstgrenze mehr für vorgezogene Altersrentner geben. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen signifikant angehoben. Zusätzlich wird durch die Digitalisierung der Meldeverfahren der Bürokratieaufwand für Arbeitnehmer und Arbeitgeber verringert. Dieses Gesetz wurde vom Bundesrat genehmigt.
Frührentner können künftig beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Im Bereich der Erwerbsminderungsrenten werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten deutlich ausgeweitet.