Ratgeber Sozialversicherung

Künstlersozialkasse

Künstlersozialkasse – Künstlersozialabgabe und Ausnahmen für Freischaffende

Künstlersozialkasse und Künstlersozialabgabe

Die Künst­ler­so­zi­al­ab­gabe zur Künstlersozialkasse wird 2023 auf 5% angehoben. Unternehmen, die Künstler oder Publizisten beschäftigen, müssen sich bei der Künstlersozialkasse (KSK) registrieren lassen. Alle an selbstständige Künstler oder Publizisten gezahlten Entgelte eines Jahres müssen spätestens bis zum 31. März des Folgejahres gemeldet werden. Die Künstlersozialkasse mit Sitz in Wilhelmshaven stellt eine anfangs vielleicht widersprüchliche Kombination dar, denn sie eröffnet Freischaffenden den Weg zu einer freiwilligen Pflichtversicherung. Anders gesagt ermöglicht die KSK den Künstlern und Publizierenden, auch ohne Festanstellung Mitglied in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu sein.

Die Künstlersozialabgabe, also der Beitrag, ist in der Künstlersozialkasse dabei um ein vielfaches niedriger als es eine Privatversicherung wäre; nicht zuletzt weil nur die Hälfte der Summe als KSK Versicherung  entrichtet werden muss. Die andere Hälfte trägt die Institution selbst. Sinn und Zweck liegt vor allem in einem sozialen Ausgleich der freien Berufsstände.

Künstlersozialabgabe

Die Künstlersozialabgabe wird in Form eines Prozentsatzes von den Entgeltzahlungen an selbständige Künstler und Publizisten erhoben.Der Prozentsatz wird bis zum 30.09. eines jeden Jahres für das nachfolgende Kalenderjahr durch eine “Künstlersozialabgabe – Verordnung” vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgesetzt. Bemessungsgrundlage der Künstlersozialabgabe sind alle in einem Kalenderjahr an selbständige Künstler und Publizisten gezahlten Entgelte.

Prozentsätze pro Kalenderjahr für die Berechnung der Künstlersozialabgabe

  • 2020: 4,2 %
  • 2021: 4,2 %
  • 2022: 4,2 %
  • 2023: 5,0 %

Künstlersozialkasse Antrag

Grundsätzlich kann jeder Freischaffende bei der Künstlersozialkasse einen Antrag für auf Mitgliedschaft stellen. Ein entsprechendes Formular lässt sich jederzeit auf der Homepage der KSK Versicherung herunterladen. Jedoch besteht keine Verpflichtung zur Aufnahme. Wer in den sogenannten „Katalogberufen“ arbeitet, hat allerdings sehr gute Chancen. Darunter versteht man klassische Künstler- beziehungsweise Publizisten-Tätigkeiten wie Journalist, Musiker, Drehbuchautor, Balletttänzer oder dergleichen mehr.

Ansonsten zählt für die KSK besonders die künstlerische Intension der Arbeit, die eventuell mit aktuellen Projekten untermauert werden muss. Immer wieder ein kleines Streitthema, da beispielsweise Goldschmiede oder Tätowierer aus ihrer Sicht ungerechtfertigt aus dem Raster der KSK Versicherung fallen.

Zudem sollte der Antragsteller Nachweise darüber erbringen, dass er mit seiner Tätigkeit auch tatsächlich imstande ist, regelmäßig Geld zu verdienen. Nötig sind dazu Mindesteinnahmen von 3.900 Euro im Jahr respektive 325 Euro im Monat.  Es empfehlen sich Rechnungen, Kundenaufträge oder Wirtschaftspläne. Ein bereits ausgeübter Mini-Job hat im Übrigen keine Auswirkung auf die Entscheidung – es besteht lediglich die Verpflichtung diesen zu melden. Eine Festanstellung dagegen schließt eine Mitgliedschaft generell aus.

Anfängerstatus und Ausnahme von den Mindesteinnahmen zur Künstlersozialkasse

Die ersten drei Jahre fällt ein neues Mitglied nach bewilligtem Antrag unter die Anfängerregelung. Das heißt er darf in dieser Zeit ohne Konsequenzen unter der Grenze des Arbeitseinkommens von 3.900 Euro jährlich bleiben. Bei Unterbrechung der freischaffenden Tätigkeit passt sich die Dauer entsprechend an und verlängert sich. Der minimale Künstlersozialkasse Beitrag berechnet sich in diesem Fall nach der Mindestgrenze.

Berufsanfaenger auf Bundesebene nach Berufsgruppen, Geschlecht und Alter zum. Als Berufsanfänger gilt ein Künstler/Publizist innerhalb der ersten drei Jahre nach erstmaliger Aufnahme seiner selbständigen künstlerischen/publizistischen Tätigkeit.

Künstlersozialkasse Finanzierung

Ihre finanziellen Mittel erhält die Künstlersozialkasse aus unterschiedlichen Quellen. Zum einen fließt der Künstlersozialkasse der Beitrag der Mitglieder in den Topf. Zum anderen müssen Verwerter künstlerischer Leistungen wie Musiklabels oder Verlage eine Künstlersozialabgabe leisten, wenn sie von der Arbeit eines Künstlers oder Publizisten profitieren. Als dritter Zweig erfolgt eine Förderung des Bundes, die etwa zwanzig Prozent des Gesamtetats ausmacht.

Zur Beitragsberechnung zieht die Künstlersozialkasse stets eine Jahresschätzung heran. Die Schätzung nimmt dabei der Versicherungsnehmer selbst vor. Sie sollte möglichst realistisch ausfallen und bei absehbaren Änderungen zeitnah korrigiert werden. Der Beitrag wird monatlich erhoben und richtet sich prozentual nach den üblichen Beiträgen der  Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung. Dieser wird direkt an die KSK entrichtet.

Durchschnittliches Jahreseinkommen der aktiv Versicherten in der KSK

Bereich und Geschlecht unter 30 30-40 40-50 50-60 über 60 insgesamt
Wort
männlich 19.879 23.504 28.171 27.797 22.148 25.695
weiblich 19.043 19.201 19.660 20.450 17.920 19.551
insgesamt 19.357 20.815 23.162 23.775 20.282 22.349
Bildende Kunst
männlich 19.203 21.406 24.553 22.537 16.835 21.447
weiblich 14.999 15.352 16.646 15.728 12.080 15.337
insgesamt 17.025 18.256 20.368 19.045 14.958 18.416
Musik
männlich 17.035 16.993 18.157 17.214 15.852 17.115
weiblich 12.643 11.984 12.665 13.085 12.404 12.623
insgesamt 15.623 14.971 15.817 15.499 14.613 15.310
Darstellende Kunst
männlich 17.777 19.855 23.359 22.251 20.911 23.039
weiblich 13.749 14.634 16.228 16.618 14.542 14.793
insgesamt 15.916 17.226 19.712 19.485 18.058 18.875
Alle Bereiche
männlich 17.777 19.855 23.359 22.251 18.268 21.069
weiblich 13.749 14.634 16.228 16.618 14.142 15.634
insgesamt 15.916 17.226 19.712 19.485 16.604 18.454

Beurteilung der Künstersozialkasse Versicherung

Gegner der Künstlersozialkasse kritisieren vor allem die ihrer Ansicht nach nicht gerechtfertigte Sonderstellung der dort Versicherten. Anders als kleine Gewerbe oder anderweitig Selbstständige werden sie quasi vom Steuerzahler unterstützt. Dieses Geld fehle an anderer Stelle.

Befürworter hingegen schätzen den sozialen Ausgleich, den die Künstlersozialkasse leistet. Sie halten den Antrag für offen und flexibel genug und die Künstlersozialkasse selbst für ein wichtiges Instrument, um Kulturzweige am Leben zu erhalten, die wohl sonst keine Existenzgrundlage besäßen.

Aktualisiert am 11. April 2024