Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich auf einen Kompromiss beim Bürgergeld verständigt. Stimmen Bundestag und Bundesrat abschließend dem Gesetz zu, kann es zum 1. Januar in Kraft treten. Mit dem Bürgergeld sollen Menschen die Möglichkeit erhalten, sich stärker auf Qualifizierung, Weiterbildung und Arbeitssuche konzentrieren zu können.
Das Bürgergeld ist eine Weiterentwicklung der Grundsicherung und soll bürgernäher, unbürokratischer und zielgerichteter sein. Ziel ist es, Menschen besser zu qualifizieren und sie dauerhaft in Arbeit zu bringen. Darüber hinaus wird die Berechnung der Regelbedarfe auf eine neue Grundlage gestellt.
Aufgrund steigender Kosten für Lebensunterhalt und Energie sei es wichtig, so bald wie möglich zu handeln, um Menschen zu helfen, die wenig verdienen oder bedürftig sind. Die Regelbedarfe für das kommende Jahr wurden bereits berechnet. Ab 1. Januar 2023 soll etwa ein alleinstehender Erwachsener 502 Euro erhalten – 53 Euro mehr als bisher.
Aktualisiert am 16. März 2023