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Klimafreundliches Heizen

Neues Gebäudeenergiegesetz: Ab 2024 mindestens 65% erneuerbare Energien für neue Heizungen

Nachrichten-Finanzleser

Ab dem 1. Januar 2024 verlangt das neue Gebäudeenergiegesetz, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden.

Die Bundesregierung fördert diese Modernisierungsoffensive, um den Klimaschutz und die Wärmewende voranzutreiben. Bestehende Heizungen können weiterhin genutzt und repariert werden, wobei für den Austausch großzügige Übergangsfristen und Ausnahmen gelten.

Die Bundesregierung bietet zudem umfangreiche Förderungen und steuerliche Maßnahmen, um finanzielle Belastungen für Bürgerinnen und Bürger abzufedern. Fossile Brennstoffe sollen bis Ende 2044 in Heizungen genutzt werden können, ab 2045 ist eine ausschließlich klimaneutrale Beheizung mit erneuerbaren Energien vorgeschrieben.

Das Gesetz soll die Wärmewende beschleunigen und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduzieren.