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Kita-Qualitätsgesetz ab 2023

Kindertagesbetreuung wird weiter verbessert

Nachrichten-Finanzleser

Der Bund unterstützt die Länder in den nächsten 24 Monaten mit insgesamt vier Milliarden Euro, um die Qualität der Kindertagesbetreuung zu verbessern: Das Bundeskabinett verabschiedete im August das “Kita-Qualitätsgesetz”, das nun auch vom Bundesrat zugestimmt wurde.

Das Kita-Qualitätsgesetz sieht Folgendes vor:

  • Mit dem neuen Gesetz sollen die für die Kinderbetreuung zuständigen Länder dabei unterstützt werden, die Personalsituation in Kitas zu verbessern. Ziel ist eine Verbesserung des Fachkraft-Kind-Schlüssels, die Gewinnung neuer Fachkräfte und eine Stärkung der Kita-Leitung. 
  • Gleichzeitig soll in bedarfsgerechte Angebote und in die sprachliche Bildung investiert werden, um der besonderen Bedeutung der sprachlichen Entwicklung von Kindern Rechnung zu tragen.
  • Auch die Kindertagespflege soll als gleichwertiges Angebot der Kindertagesbetreuung gestärkt werden.
  • als Konsequenz aus der Corona-Pandemie sollen Maßnahmen zur Entwicklung, Gesundheit, Ernährung und Bewegung stärker in den Fokus genommen werden. Verschiedene Studien hatten erhebliche Auswirkungen der Pandemie auf Kinder festgestellt, etwa den Anstieg von Förderbedarfen sowie Häufungen von psychischen und physischen Auffälligkeiten.
  • Maßnahmen zur Beitragsentlastung, die seit 2019 im Rahmen des „Gute-Kita-Gesetzes“ von den Ländern umgesetzt wurden, sollen grundsätzlich fortgesetzt werden können. Neue Maßnahmen zur Beitragsentlastung sollen aber künftig nicht mehr mit Bundesmitteln finanziert werden. Damit soll die Budgetkonkurrenz zwischen Maßnahmen von Qualität und Teilhabe verringert werden.