Familien, die sich für den Erwerb von Wohneigentum interessieren, können noch bis zum 31. Dezember 2022 Baukindergeld beantragen. Dies gilt für Familien, die zwischen dem 01.01.2018 und dem 31.03.2021 einen notariell beglaubigten Kaufvertrag unterschrieben oder eine Baugenehmigung erhalten haben und noch bis zum Jahresende im neuen Wohneigentum einziehen bzw. schon eingezogen sind.
Die Förderung endet damit spätestens mit dem 31. Dezember 2022. Insgesamt standen für das Baukindergeld seit Beginn der Förderung 9,9 Milliarden Euro zur Verfügung, aktuell sind noch rund 180 Millionen Euro abrufbar – dies wurde stets transparent auf der Website der KfW hingewiesen.
Aktualisiert am 16. März 2023