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Inflationsausgleichsprämie

Die Inflationsausgleichsprämie ist ein Teil des dritten Entlastungspakets, das am 3. September 2022 verabschiedet wurde.

Die Inflationsausgleichsprämie ist ein Teil des dritten Entlastungspakets, das am 3. September 2022 verabschiedet wurde. Dieses Paket sieht vor, dass der Bund bei zusätzlichen Zahlungen der Unternehmen an ihre Beschäftigten bis zu 3.000 Euro von der Steuer und den Sozialversicherungsabgaben befreit. Die Prämie ist bis Ende 2024 gültig. Grundlage hierfür bildet das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“, welches am 25. Oktober 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und rückwirkend zum 1. Oktober in Kraft getreten ist.

Die Eckpunkte der Regelung sind unter anderem: Der Begünstigungszeitraum ist zeitlich befristet – vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024. Der großzügige Zeitraum gibt den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern Flexibilität. In diesem Zeitraum sind Zahlungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bis zu einem Betrag von 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich. Hierbei handelt es sich um einen steuerlichen Freibetrag, der auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden kann. Die Inflationsausgleichsprämie muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden. Jeder Arbeitgeber kann die Steuer- und Abgabenfreiheit für solche zusätzlichen Zahlungen nutzen.