Ratgeber Gesetzliche Rentenversicherung

Freiwillige Gesetzliche Rente

Freiwillige Gesetzliche Rente – wer profitiert von freiwilligen Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung?

Freiwillige gesetzliche Rente

Viele Ansichten werden zu dem Thema freiwillige gesetzliche Rente geführt, doch die meisten davon sind schlichtweg falsch oder nur teilweise war. So wird die Anlage des Geldes in kapitalgedeckte Renten wie Riester-Renten oder Privatrenten den freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rente deutlich vorgezogen. Darüber hinaus wird von vielen auch davon ausgegangen, dass niemand, weder Beamte noch Selbstständige, freiwillige Beiträge zahlen kann, dafür allerdings Arbeitnehmer, die pflichtversichert sind, was ebenfalls nicht der Wahrheit entspricht. Allgemein gilt, dass eine freiwillige gesetzliche Rente ab dem 16. Lebensjahr nur für Personen möglich ist, die nicht versicherungspflichtig sind. Somit können nur Personen ohne Pflichtversicherung freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rente leisten, jedoch ist diese Regelung den wenigsten Menschen bewusst.

Rentenversicherungspflichtige Personen

  • Beamte
  • Freiberufler wie Ärzte, Apotheker, Architekten oder Wirtschaftsprüfer
  • Selbstständige ohne gesetzliche Pflichtrentenversicherung, was ebenfalls auf Arbeitnehmer zutrifft, die für eine gewisse Zeit nicht erwerbstätig sind oder die durch einen Minijob ebenfalls nicht versicherungspflichtig sind
  • Frührentner mit vorzeitiger Altersvollrente

Mittlerweile können Personen, die einer dieser Gruppen angehören, ohne Einschränkungen freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente leisten. Sobald jedoch eine Regelaltersrente aufgrund des Alters bezogen wird oder bewilligt wurde, entfällt die Möglichkeit dieser Zahlungen.

Seit 2017 ist auch die Flexi-Rente möglich, durch die auch Frührentner weiterhin freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente zahlen können. Diese Möglichkeit endet mit dem Eintritt der Regelaltersgrenze. Geht also ein pflichtversicherter Arbeitnehmer frühzeitig mit 63 Jahren in Rente, kann dieser die übrigen Jahre, bis zur Grenze, freiwillig weiter in die Rente einzahlen und diese damit aufstocken.

Sonderbeiträge für ältere Mütter und Väter- Mütterrente

Eine Sonderform von Beiträgen für freiwillige gesetzliche Rente gibt es für Mütter und Väter, die vor 1995 geboren sind und bei denen noch kein Rentenanspruch vorhanden ist. Diese haben die Möglichkeit, eine gesetzliche Rente zu beziehen, wenn sie einen Nachzahlungsbetrag leisten, der die fünfjährige Wartezeit wieder aufwiegt. Von dieser Sonderregelung ausgeschlossen sind Beamte und Pensionäre. Wurde die Regelaltersgrenze erreicht und die Elternteile mit anrechenbaren Kindererziehungszeiten haben die fünfjährige Wartezeit noch nicht erreicht, dann können diese die Sondernachzahlungen durchführen. Bezüglich der Kinder ist es irrelevant, in welchem Jahr die Erziehung der Kinder begann. Ein Jahr Erziehungszeit wird für Kinder angerechnet, die vor 1992 geboren wurden. Kinder, die nach dem Jahr 1992 geboren wurden, bringen drei Jahre mit sich.

Die Zahlung der freiwilligen Beiträge ist auch für Mütter mit Heiratserstattung möglich, sodass auch diese die volle fünfjährige Wartezeit durch die Zahlung leisten können. Die Annahme, dass durch die Heiratserstattung, also die Auszahlung der eingezahlten Rentenbeiträge nach der Geburt der Kinder, keine Nachzahlung möglich ist, entspricht nicht der Wahrheit. Eine erfolgte Heiratserstattung schließt eine Nachzahlung nicht aus.

Nachzahlungsmöglichkeit für fehlende Jahre durch Ausbildungszeit

Für Personen, die während Ihrer Ausbildungszeit ab dem 17. Lebensjahr nicht in die gesetzliche Rente einzahlen konnten, ist bis zum Ende des 45. Lebensjahres ebenfalls eine Nachzahlung möglich, um diese Zeit aufzufüllen. Zwei Nachzahlungen können vorgenommen werden, um die Lücke zu füllen: Zum einen für die Zeit zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und zum anderen erneut, wenn ein Studium länger dauert, als bis zum 25. Lebensjahr. Kommt es bei Ihnen zu solchen Nachzahlungen, dann bringt dies zwei positive Aspekte für Sie mit sich, denn Sie erhalten Entgeltpunkte, mit denen Sie im Nachhinein Ihre Rente erhöhen, und es kommt zur einer Erhöhung der Wartezeit für die abschlagspflichtige Rente ab 63.

In der Regel wird aufgrund der langen Zeit zwischen dem 45. Lebensjahr und der Frührente bei einem normalen Einkommen empfohlen, die Beitragszahlungen möglichst gering zu halten und nur dann über monatliche 84,15 Euro hinaus zu gehen, wenn Sie viel verdienen oder anderweitig finanzielle Mittel dafür zur Verfügung haben. Mehr als 1.187, 45 Euro im Monat dürfen im Jahr allerdings nicht geleistet werden.

Wenig Nutzer der freiwilligen Beitragsmöglichkeit

Nur eine sehr geringe Anzahl an Personen nutzt die Möglichkeit der Beiträge für freiwillige gesetzliche Rente.

Diejenigen, die freiwillig Versichert sind, haben fast ausschließlich nicht mehr als den Mindestbeitrag von rund 85 Euro monatlich eingezahlt. Bei den Personen, die so vorgegangen sind, handelt es sich zum Großteil um jene, die anhand der Zahlungen die fünfjährige Wartezeit für die Regelaltersrente füllen wollten, oder aber die 35-jährige Wartezeit bis zur abschlagspflichtigen Rente mit 63. Ein verschwindend geringer Anteil zahlte den monatlichen Höchstbetrag von rund 1.112 Euro, während der Rest sich zwischen Mindest- und Höchstbetrag aufhielt.

Viele Männer und Frauen, die einige Zeit eine Auszeit vom Berufsleben genommen haben und somit nur Hausfrau bzw. Hausmann waren, nutzen die freiwilligen Beiträge für die Auffüllung der Rentenlücke. Dadurch gelingt es ihnen oftmals auch Wartezeiten für die abschlagspflichtige und abschlagsfreie Rente abzudecken. Neuerdings kommt hinzu, dass 18 Pflichtbeitragsjahre vorhanden sein müssen, damit es zur abschlagsfreien Rente ab 63 Jahren kommt.

Auch Beamte und bestimmte Gruppen von Freiberuflern wie Ärzte oder Rechtsanwälte, die keine Versicherungspflicht besitzen, können freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rente einzahlen.

Oftmals sind sogenannte Solo-Selbstständige, die keine weiteren Mitarbeiter beschäftigen, nicht bereit, freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rente einzuzahlen, obwohl sie damit deutlich besser gestellt wären. Fehlende finanzielle Mittel werden dafür häufig als Grund genannt. Deshalb wird zur Zeit darüber beraten, ob es eine Rentenversicherungspflicht für Solo-Selbstständige geben sollte, damit sie gezwungen werden, für das Alter vorzusorgen.

Grundvoraussetzungen für lohnenswerte Beiträge

Um eine Aussage darüber treffen zu können, ob es sich in bestimmten Fällen lohnt, Beiträge für die freiwillige gesetzliche Rente zu leisten, müssen zunächst einmal zwei Faktoren betrachtet werden. Dabei handelt es sich um das Alter der jeweiligen Person und um die damit zusammenhängenden Beitragsjahre bis zur Rentenaltersgrenze. Der andere Faktor ist die Art der Krankenversicherung, welche die jeweilige Person abgeschlossen hat.

Bezüglich des Alters sieht es so aus, dass sich Beiträge zur freiwillige gesetzliche Rente umso mehr lohnen, wenn nicht mehr allzu viele Jahre bis zur Rentenaltersgrenze von 67 Jahren fehlen. Bei der Art der Krankenversicherung lohnen sich die freiwilligen Beiträge auf jeden Fall mehr für privat Krankenversicherte als für gesetzlich Krankenversicherte, denn als privat Krankenversicherter erhalten Sie von der Rentenversicherung Zuschüsse in Höhe von 7,3 Prozent zu Ihrer Versicherung, als gesetzlich Krankenversicherte allerdings müssen Sie im Gegensatz dazu noch drauf zahlen. Dabei handelt es sich um die Hälfte der Beitragszahlungen für die Krankenversicherung, einen Zusatzbeitrag und den vollen Beitrag zur gesetzlichen Pflegeversicherung.

Berufsgruppen mit besonders lohnenden freiwilligen Beiträgen

Die Menschen, die genau in die Kategorie fallen, in der sich freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente besonders lohnen, sind somit ältere Menschen mit privater Krankenversicherung, was oft auf Beamte oder Freiberufler wie Ärzte oder Rechtsanwälte zutrifft. Fehlen diesen Menschen dann nicht mehr viele Jahre zur Rente oder Pension, beispielsweise ab dem 55. oder sogar erst 60. Lebensjahr, dann macht die Zahlung von freiwilligen Beiträgen zur gesetzlichen Rente am meisten Sinn.

Die nächsten fünf Jahre eignen sich für Beitragszahlungen

Durch die stabilen Beitragssätze einer freiwillige gesetzliche Rente und die zu erwartenden steigenden Renten auf dem gleichen Niveau wie die Löhne, werden die nächsten fünf Jahre, also von 2017 bis 2021, als besonders geeignete Jahre angesehen, um freiwillige Beiträge für die gesetzliche Rente zu leisten. Die kommenden fünf Jahre werden als demografische Pause bezeichnet, die unmittelbar vor dem Jahr 2022 liegt, in dem ein Jahrgang in Rente geht, der einen Babyboom hervorgebracht hat. Ab dem Jahr 2022 wird es dann zu höheren Beitragssätzen kommen mit einem niedrigeren Rentenniveau aufgrund von weniger stark ansteigenden Renten als Löhnen. Die von der guten Phase betroffenen Jahrgänge, für die sich die freiwilligen Beiträge ab diesem Jahr bis 2021 besonders lohnen, sind 1956 bis 1969.

Während Rentner, deren Renteneintritt in das Jahr 2022 fällt, als Privatversicherte auf einen Rentenzahlbetrag von 379 Euro kommen, fällt diese Summe bei gesetzlich Krankenversicherten mit 151 Euro deutlich niedriger aus. Daran sind die Abzüge der Beiträge für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung schuld.


Lohnende Beiträge ab dem 55. Lebensjahr mit PKV

Sind Sie privat Krankenversichert und haben ein Alter von 55 Jahren oder höher erreicht, dann lohnen sich die freiwilligen Beiträge für Sie auf jeden Fall. Auch wenn Sie erst 54 Jahre alt werden, sollten Sie freiwillige Beiträge noch in Betracht ziehen. Bei gesetzlich Krankenversicherten bieten sich die freiwilligen Beiträge eher dann an, wenn ein Alter von 60 Jahren erreicht wird. Auch wenn es im Rentenalter dann zu Abgaben in Form von Beiträgen für Kranken- und Pflegeversicherung kommt, kann eine Beitragszahlung über fünf Jahre eine profitable Option darstellen.

Sollten Sie bereits vor Ablauf der fünfjährigen Wartezeit für den Bezug der Rente die Rentenaltersgrenze erreichen, dann besteht auch die Option, die Rente nach hinten zu verschieben, sodass Sie die Wartezeit einhalten und die Rente beanspruchen können. Entscheiden Sie sich für diese Option, dann erhalten Sie dafür einen Rentenzuschlag von 6 Prozent. Bei gesetzlich Krankenversicherten, die bereits ein Alter zwischen 55 und 59 Jahren erreicht haben, ist eine genaue Überlegung und Überprüfung der Fakten zu empfehlen, damit die Beiträge auch nur dann geleistet werden, wenn Sie sich im Nachhinein auch auszahlen.

Eine Doppelbesteuerung oder sehr hohe Besteuerung der gesetzlichen Rente kommt für Ältere, die bereits das Alter von 55 Jahren erreicht haben, nicht in Frage. Aus diesem Grund können durch die freiwilligen Beiträge deutlich Steuern gespart werden, denn bis 2021 können durchschnittlich 92 Prozent der Beiträge von der Steuer abgesetzt werden.

Berücksichtigen Sie die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen

Sie sollten immer auch an die Höchstbeträge für Altersvorsorgeaufwendungen denken, denn werden diese durch die Beiträge für die gesetzliche Rente überschritten, kann der überschreitende Anteil auch nicht abgesetzt werden und der Steuervorteil verschwindet. In dem Jahr handelt es sich beim Höchstbetrag für die Rentenversicherungsbeiträge, den fiktiven Beamtenbeiträgen, den Beiträgen zur berufsständischen Versorgung der Freiberufler und den Rürup-Rentenbeiträgen um 23.362 Euro für Alleinstehende und um 46.724 Euro für Verheiratete.

Wenden Sie sich am besten an einen Steuerberater, der mit Ihnen so planen kann, dass Sie so viele Steuern sparen wie Sie können und auch in der Rentenphase nicht zu viele Steuern zahlen müssen.

Rentenhöhe bei 30.000 Euro Beitragssumme

Die Voraussetzung dafür, eine freiwillige gesetzliche Rente in Anspruch nehmen zu können, ist eine fünfjährige Wartezeit, also eine Beitragsdauer von fünf Jahren. Somit können auch Menschen im Alter von 60 Jahren ohne Versicherungspflicht und ohne bisherige Beitragsleistungen in die gesetzliche Rente noch bis zur Vollendung ihres 65. Lebensjahrs Beiträge leisten, um dann die Rente in Anspruch zu nehmen. Um auf eine Beitragssumme von 30.000 Euro zu kommen, müssten diese dann jährlich 6.000 Euro einzahlen.

Leisten Sie freiwillig die Beiträge, können Sie natürlich wählen, wie lange Sie dies tun wollen, solange Sie dabei die jeweiligen Wartezeiten einhalten. Wer mehr als 30 Jahre freiwillig Beiträge leisten will, sollte dies nur tun, wenn er eine frühzeitige abschlagspflichtige Rente mit 63 Jahren oder eine frühe abschlagsfreie Rente mit 65 Jahren erreichen möchte. Verfolgen Sie dieses Ziel, dann können Sie beruhigt zu Beginn mit dem Mindestbeitrag starten.

Mögliche Steigung der gesetzlichen Rente brutto

Es wird weiterhin davon ausgegangen, dass es zu Steigungen der gesetzlichen Rente um 1 bis 2 Prozent pro Jahr kommen wird, auch wenn es in der Vergangenheit vorkam, dass dies ausnahmsweise nicht geschehen ist. Laut der Vorschaurechnung im Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung  wird mit steigenden Renten und steigenden Löhnen gerechnet, wobei die Renten weniger als die Löhne steigen sollen. Das führt dann zu einer Senkung des Rentenniveaus. Trotzdem muss es dadurch nicht auch zu einer Senkung der Bruttorenten kommen, sondern auch dort ebenfalls zu einer Steigung. Dies kann man auch den Rechnungen aus den Renteninformationen entnehmen, nach denen die Rentensteigerung von 1 bis 2 Prozent jährlich zu erwarten ist.

Endgültige Rente erst nach Abzügen

Von der errechneten Bruttorente werden noch die Abzüge für die Kranken- und Pflegeversicherung sowie ggf. Einkommensteuer und Solidaritätszuschläge abgerechnet, was dann die übrig bleibende Nettorente ergibt. An dieser Stelle entsteht ein Unterschied zwischen den Pflichtversicherten und den freiwilligen Einzahlenden, die wie Beamte oder Freiberufler ebenfalls aus einer Pension oder Rente aus berufsständischer Versorgung Einnahmen erzielen. Für die erste Gruppe besteht ein deutlicher Unterschied zwischen Brutto- und Nettorente, während bei der zweiten Gruppe die freiwillige gesetzliche Rente als eine zusätzliche angenehme Altersvorsorge angesehen wird.

Wer freiwillig gesetzliche Rente bezieht und schon seine Pension oder andere Rente versteuern muss, kommt auch bei der freiwilligen gesetzlichen Rente nicht um eine Versteuerung herum. Darum geht es auch hier um die Nettorente nach Steuern. Es kommt allerdings durch den geringeren persönlichen Steuersatz im Alter zu einer schwächeren steuerlichen Belastung als zuvor bei den freiwilligen Beiträgen an Steuern eingespart werden konnte.

Während die gesetzliche Rente ab Rentenbeginn zunächst zu 80 Prozent versteuert werden muss, wobei dann jedes Jahr ein Prozent hinzu kommt, bis die 100 Prozent Besteuerung erreicht sind, gibt es bei den Beiträgen die Möglichkeit, 84 Prozent von diesen steuerlich abzusetzen, was sich mit einem Anstieg von 2 Prozent pro Jahr schneller zu einer Absetzung von 100 Prozent entwickelt als es bei der Versteuerung der Fall ist. Aus diesem Grund gestalten sich freiwillige Beiträge, aus steuerlicher Sicht, als vorteilhaft. Steuern sind jedoch nicht alles, was beachtet werden sollte.

Aktualisiert am 11. April 2024