Geldanlage

Freistellungsauftrag 2024

Freistellungsauftrag – Steuerfreibetrag ohne Freistellungsauftrag nutzen

Freistellungsauftrag

Der Freistellungsauftrag greift dann, wenn Einnahmen aus Kapital versteuert werden sollen. Grundsätzlich müssen sämtliche Einnahmen versteuert werden, so auch alle Kapitalerträge. Allerdings gibt es für Zinsen, Dividenden und weitere Gewinne aus Geldanlagen einen Sparerfreibetrag.

Der Freistellungsauftrag muss separat beantragt werden, da es sich bei der Abgeltungssteuer auf Kapitalvermögen um eine Quellensteuer handelt, die von den Banken im Auftrag der Finanzverwaltung automatisch von den Erlösen einbehalten und an diese abgeführt wird.

Er betrifft nicht nur die Zinserträge von Sparern, sondern alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Er gilt völlig unabhängig von der Höhe sonstiger Einkommen, egal aus welchen Quellen diese stammen. Selbst bei sehr hohen Zinseinkünften und anderen Einkünften aus Kapitalvermögen, sind diese bis zu einer bestimmten Grenze von der Abgeltungssteuer, also der Steuer auf Kapitalerträge, freigestellt.

Einnahmen aus Kapitalerträgen bis zu einem Betrag von 801 Euro pro Person sind steuerfrei. Alle Einnahmen darüber werden mit der Abgeltungsteuer belegt. Für Verheiratete, die eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, verdoppelt sich dieser Betrag auf 1.602 Euro.

Wie jeder Erwachsene, haben auch minderjährige Kinder einen Anspruch auf den Freibetrag auf ihre Kapitalerträge in Höhe von 801 Euro. Der entsprechende Antrag muss von allen Erziehungsberechtigten unterschrieben werden, also von beiden Elternteilen bzw. von dem alleinigen Erziehungsberechtigten. Der Freibetrag gilt für jedes Kind.

Auf alle Kapitalerträge, welche die genannten Steuerfreibeträge überschreiten, wird die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % erhoben. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag von 1,375 % sowie eventuell die Kirchensteuer. Maximal errechnet sich ein Steuersatz von knapp 28 % für jeden Euro an Einnahmen, die den Freibetrag überschreiten.

Der Freistellungsauftrag

Die Abgeltungssteuer wird unmittelbar von den Kapitalerträgen abgezogen und einbehalten. Um den Sparerfreibetrag komplett auszuschöpfen, muss ein Freistellungsauftrag gestellt werden. Ansprechpartner für diesen Antrag ist das Finanzinstitut, bei dem die Erträge anfallen. Die Höhe des Freistellungsauftrag ist frei wählbar und es ist möglich, mehrere Aufträge bei verschiedenen Banken einzureichen. Die Aufträge gelten für ein Jahr und können zum neuen Jahr geändert werden, sie können auch unbefristet erteilt werden.

Die Summe der Beträge, die sich auf mehrere Freistellungsaufträge verteilen können, darf für Ledige die Grenze von 801 Euro und für Verheiratete die von 1.602 Euro nicht überschreiten. Nicht die Anzahl der Aufträge ist entscheidend, sondern die Gesamtsumme der Freistellungsauftrag 2019. Es ist sinnvoll, die Anträge bereits bei der Eröffnung eines Sparkontos oder Depots zu stellen, um so unnötige Abzüge durch die Banken zu vermeiden.

Überschreitet die Summe der Freibeträge mehrfach die Höchstgrenze vom Freistellungsauftrag von 801 Euro bzw. 1.602 Euro, stellt dies eine Verletzung des Steuerrechts dar und kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Wichtig für den Steuerfreibetrag ist die Angabe der Steueridentifikationsnummer. Sie ist auf dem Steuerbescheid vermerkt und gilt lebenslang. Verheiratete müssen jeweils ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Ohne diese Nummer ist der Antrag zur Vermeidung der Abgeltungsteuer ungültig.

Den Steuerfreibetrag ohne Freistellungsauftrag nutzen

Wurde kein Steuerfreibetrag gestellt oder wurde der Freibetrag nicht voll ausgenutzt, können die zuviel gezahlten Steuern nachträglich im Rahmen der Lohn- bzw. Einkommensteuererklärung zurückgeholt werden. Dazu muss bei der Steuererklärung das Formular ‘Einkünfte aus Kapitalvermögen’ (Anlage KAP) ausgefüllt werden. In diesem Formular werden sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgelistet; selbst wenn kein Auftrag auf Freistellung erteilt wurde oder dieser zu niedrig angesetzt war, werden dann die bereits gezahlten Steuern auf Einnahmen bis zur Höhe der Freibeträge nachträglich zurückgezahlt.

Niedriges Einkommen bei hohen Kapitalerträgen

Niedrige Einkommen sind steuerfrei. Der Grundfreibetrag soll gewährleisten, dass Einkommen, die zur Deckung des Existenzminimums notwendig sind, nicht durch Steuern belastet werden. Dabei ist es im Prinzip unerheblich, um welche Art von Einkommen es sich handelt. Insbesondere bei Familien mit mehreren Kindern kann dies dazu führen, dass Steuern auf Kapitalerträge, die über dem Sparerfreibetrag liegen, im Rahmen der Steuererklärung zurückerstattet werden.


Freistellungsauftrag

Aktualisiert am 30. Januar 2024