Ratgeber Berufsunfähigkeitsversicherung

Erwerbsminderungsrente

So können Sie die Erwerbsminderungsrente beantragen

Erwerbsminderungsrente

Die Erwerbsminderungsrente ist eine gesetzliche Rentenleistung in Deutschland, die Menschen zusteht, die aufgrund einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit auf dem Arbeitsmarkt nachzugehen. Die Höhe der Erwerbsminderungsrente hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der bisherigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, der Dauer der Versicherungszeit und dem individuellen Grad der Erwerbsminderung.

Die Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen ausgezahlt: Vollrente und Teilrente. Eine Vollrente wird gezahlt, wenn die erwerbsgeminderte Person auf dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr tätig sein kann. Bei einer Teilrente ist die erwerbsgeminderte Person noch in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, jedoch nur noch in einem geringeren Umfang.

Welche Voraussetzungen muss man erfüllen, um eine Erwerbsminderungsrente zu bekommen?

Um eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland zu bekommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Versicherungszeit: Die erwerbsgeminderte Person muss eine bestimmte Anzahl von Jahren in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Die genaue Dauer hängt vom Geburtsjahr ab und beträgt zwischen fünf und zwanzig Jahren.
  • Erwerbsminderung: Die erwerbsgeminderte Person muss eine gesundheitliche Beeinträchtigung haben, die dazu führt, dass sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. Die Erwerbsminderung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.
  • Zumutbarkeit: Es muss geprüft werden, ob die erwerbsgeminderte Person noch in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einer anderen Tätigkeit als der bisherigen zu arbeiten. Dabei wird auch das Alter und der Ausbildungsstand berücksichtigt.
  • Antragsstellung: Die erwerbsgeminderte Person muss einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der zuständigen Rentenversicherung stellen.

Wer entscheidet wann man erwerbsunfähig ist?

Die Entscheidung darüber, ob eine Person erwerbsgemindert ist und damit Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente hat, trifft der Rentenversicherungsträger nach einem Antrag und einer umfassenden Prüfung der individuellen Situation. Um die Erwerbsminderung festzustellen, wird in der Regel eine ärztliche Untersuchung durchgeführt und geprüft, ob die erwerbsgeminderte Person noch in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einer anderen Tätigkeit als der bisherigen zu arbeiten. Dabei wird auch das Alter, der Ausbildungsstand und die individuelle Gesundheitssituation berücksichtigt.

Was ist der Unterschied zwischen der Erwerbsminderungsrente und der Erwerbsunfähigkeitsrente?

In Deutschland wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente 2001 durch die Erwerbsminderungsrente ersetzt. Der Unterschied zwischen beiden Rentenarten besteht vor allem in den Voraussetzungen für die Gewährung.
Die Erwerbsminderungsrente wird gewährt, wenn die erwerbsgeminderte Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage ist, auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in einer anderen Tätigkeit als der bisherigen zu arbeiten. Die Erwerbsminderung muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern.

Im Gegensatz dazu wurde die Erwerbsunfähigkeitsrente gewährt, wenn die erwerbsunfähige Person aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage war, eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt auszuüben. Es musste also eine vollständige Erwerbsunfähigkeit vorliegen.

Die Erwerbsminderungsrente wird in zwei Stufen ausgezahlt: Vollrente und Teilrente. Eine Vollrente wird gezahlt, wenn die erwerbsgeminderte Person auf dem Arbeitsmarkt gar nicht mehr tätig sein kann. Bei einer Teilrente ist die erwerbsgeminderte Person noch in der Lage, eine Tätigkeit auszuüben, jedoch nur noch in einem geringeren Umfang.

Bei welchen Krankheiten kann man eine Erwerbsminderungsrente beziehen?

Eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland kann bei verschiedenen Krankheiten und Beeinträchtigungen gewährt werden, die dazu führen, dass die erwerbsgeminderte Person auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr arbeiten kann. Zu den häufigsten Ursachen für eine Erwerbsminderung gehören:

  • Muskel- und Skeletterkrankungen, wie zum Beispiel Rückenleiden, Arthrose oder Gelenkentzündungen
  • Psychische Erkrankungen, wie zum Beispiel Depressionen, Angststörungen oder Burnout-Syndrom
  • Krebserkrankungen oder andere chronische Erkrankungen, die zu körperlichen Einschränkungen führen
  • Neurologische Erkrankungen, wie zum Beispiel Multiple Sklerose oder Parkinson
  • Herz-Kreislauf-Erkrankungen, wie zum Beispiel Herzinfarkt oder Schlaganfall
  • Stoffwechsel- und Hormonerkrankungen, wie zum Beispiel Diabetes oder Schilddrüsenunterfunktion.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass nicht jede Krankheit automatisch zu einer Erwerbsminderung führt. Die individuelle Gesundheitssituation und der Grad der Einschränkung werden immer individuell geprüft und bewertet.

Wie wird eine Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente in Deutschland hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der bisherigen Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung, der Dauer der Versicherungszeit und dem individuellen Grad der Erwerbsminderung. Mit einem Erwerbsminderungsrente Rechner erhalten Sie einen ersten Hinweis.

Zunächst wird die sogenannte Zurechnungszeit ermittelt. Das ist die Zeit, die die erwerbsgeminderte Person noch bis zum Erreichen der regulären Altersgrenze arbeiten hätte können, wenn sie nicht erwerbsgemindert geworden wäre. Diese Zurechnungszeit wird als Grundlage für die Berechnung der Erwerbsminderungsrente herangezogen.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente wird dann wie folgt berechnet:

  1. Schritt: Ermittlung der monatlichen Entgeltpunkte
    Die bisher erworbenen Entgeltpunkte werden auf die Zurechnungszeit hochgerechnet und ergeben die sogenannten “Entgeltpunkte wegen Erwerbsminderung”.
  2. Schritt: Ermittlung des aktuellen Rentenwerts
    Der aktuelle Rentenwert wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und wird regelmäßig angepasst.
  3. Schritt: Berechnung der Erwerbsminderungsrente
    Die Erwerbsminderungsrente ergibt sich aus der Multiplikation der Entgeltpunkte wegen Erwerbsminderung mit dem aktuellen Rentenwert.

Erwerbsfähigkeit und Rentenanspruch

unter 3 Stunden täglich

volle Rente

3 bis unter 6 Stunden täglich

 halbe Rente
(bei Arbeitslosigkeit: volle Rente)

6 Stunden oder mehr täglich

keine Rente

Ausnahme: Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleich­ wertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können

halbe Rente

Dürfen Erwerbsminderungsrentner dazuverdienen?

Ja, Erwerbsminderungsrentner in Deutschland dürfen dazuverdienen. Allerdings gelten hierbei bestimmte Regelungen und Grenzen, die zu beachten sind.

Wenn eine erwerbsgeminderte Person eine Vollrente bezieht, darf sie in der Regel nur noch bis zu 450 Euro pro Monat dazuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Rente kommt. Verdient sie mehr als 450 Euro, wird die Rente um den Betrag gekürzt, der den Freibetrag von 450 Euro übersteigt.

Bei einer Teilrente gibt es eine weitere Regelung: Hier darf die erwerbsgeminderte Person bis zu einem bestimmten Betrag hinzuverdienen, ohne dass es zu einer Kürzung der Rente kommt. Dieser Betrag richtet sich nach dem individuellen Leistungsvermögen und wird bei der Berechnung der Teilrente berücksichtigt.

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass es bei einer Erwerbsminderungsrente noch weitere Regelungen gibt, die beim Hinzuverdienst beachtet werden müssen. Zum Beispiel muss die erwerbsgeminderte Person jede Änderung ihrer Einkommenssituation unverzüglich der Rentenversicherung mitteilen.

Wie beeinflusst die Erwerbsminderungsrente die Altersrente?

Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland kann Auswirkungen auf die Altersrente haben, da die Rentenversicherungszeiten und Rentenansprüche während der Zeit der Erwerbsminderung anders berechnet werden als während der Zeit, in der die erwerbsgeminderte Person voll arbeitsfähig war. Im Fall einer Erwerbsminderungsrente werden die Beitragszeiten bis zum Beginn der Erwerbsminderung als “besondere Zeiten” angerechnet. Die “besonderen Zeiten” werden bei der späteren Berechnung der Altersrente in vollem Umfang berücksichtigt.

Während der Zeit der Erwerbsminderung werden Rentenansprüche erworben, die sich aus den gezahlten Beiträgen und den erworbenen Entgeltpunkten ergeben. Diese Rentenansprüche fließen bei der späteren Berechnung der Altersrente mit ein. Die Höhe der späteren Altersrente hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Höhe der bisherigen Beiträge, der Dauer der Versicherungszeit und dem individuellen Rentenverlauf. Es ist daher nicht pauschal zu sagen, wie sich die Erwerbsminderungsrente auf die Altersrente auswirkt.

Ist die Erwerbsminderungsrente steuerpflichtig?

Ja, die Erwerbsminderungsrente ist steuerpflichtig in Deutschland. Allerdings wird nicht die gesamte Rente versteuert, sondern nur ein Teil davon. Die Höhe des zu versteuernden Rentenanteils hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Für Erwerbsminderungsrenten, die im Jahr 2023 neu bewilligt werden, beträgt der steuerpflichtige Rentenanteil 81 Prozent. Das bedeutet, dass 81 Prozent der Erwerbsminderungsrente in die Einkommensteuerberechnung einfließen.

Bei Erwerbsminderungsrenten, die vor dem Jahr 2005 bewilligt wurden, kann der steuerpflichtige Anteil niedriger ausfallen, da für diese Renten ein höherer steuerfreier Anteil vorgesehen ist.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente wie andere Einkünfte auch in der Einkommensteuererklärung angegeben werden muss. Dabei können auch Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden, um die Steuerlast zu reduzieren.

Wo kann man einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente stellen?

In Deutschland kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei einem Rentenversicherungsträger gestellt werden. Dazu zählen beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung.

Es ist möglich, den Antrag online, schriftlich oder persönlich bei einem Rentenversicherungsträger zu stellen. Für eine erfolgreiche Antragstellung ist es wichtig, dass alle notwendigen Unterlagen und Informationen vollständig und korrekt angegeben werden.

Zu den notwendigen Unterlagen für einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gehören unter anderem:

  • ärztliche Bescheinigungen und Gutachten, die die gesundheitliche Einschränkung der erwerbsgeminderten Person belegen
  • Nachweise über die bisherigen Beitrags- und Versicherungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • gegebenenfalls Nachweise über den bisherigen Verdienst und eventuelle Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld oder Krankengeld.

Wie lange dauert es bis die Erwerbsminderungsrente genehmigt wird?

Die Dauer bis zur Genehmigung einer Erwerbsminderungsrente in Deutschland kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Komplexität des Falls, der Verfügbarkeit von Unterlagen und Gutachten, sowie der Arbeitsbelastung der Rentenversicherungsträger. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente etwa 3-6 Monate. In Einzelfällen kann es jedoch auch länger dauern, insbesondere wenn noch weitere Gutachten oder Informationen benötigt werden oder wenn der Antragsteller Einspruch gegen eine negative Entscheidung einlegt.

Um die Bearbeitungszeit zu verkürzen, ist es empfehlenswert, den Antrag vollständig und korrekt auszufüllen und alle notwendigen Unterlagen beizufügen. Es kann auch hilfreich sein, sich bei der Antragstellung von einem Experten oder einer Expertin beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass alle notwendigen Informationen und Unterlagen vorhanden sind.
Es ist auch möglich, den Antragsstatus bei der Rentenversicherung zu erfragen und gegebenenfalls nachzufragen, ob noch weitere Unterlagen benötigt werden oder ob es zu Verzögerungen bei der Bearbeitung kommt.

Was sind die häufigsten Gründe für eine Ablehnung des Erwerbsminderungsrente?

Die Ablehnung eines Antrags auf Erwerbsminderungsrente in Deutschland kann verschiedene Gründe haben. Die häufigsten Gründe für eine Ablehnung sind:

  1. Nicht erfüllte Versicherungszeiten: Um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen bestimmte Versicherungszeiten erfüllt sein. Wenn diese nicht erfüllt sind, wird der Antrag abgelehnt.
  2. Nicht ausreichende gesundheitliche Beeinträchtigung: Um eine Erwerbsminderungsrente zu erhalten, muss die gesundheitliche Beeinträchtigung des Antragstellers so schwerwiegend sein, dass er nicht mehr in der Lage ist, eine erwerbstätige Tätigkeit auszuüben. Wenn diese Einschränkung nicht ausreichend belegt ist, kann der Antrag abgelehnt werden.
  3. Zu hoher Hinzuverdienst: Wenn der Antragsteller einen zu hohen Hinzuverdienst hat, kann der Anspruch auf Erwerbsminderungsrente reduziert oder ganz abgelehnt werden.
  4. Nicht ausreichende ärztliche Gutachten: Wenn die ärztlichen Gutachten nicht ausreichend sind oder Zweifel an der Diagnose oder der Beeinträchtigung bestehen, kann der Antrag abgelehnt werden.
  5. Falsche Angaben im Antrag: Wenn falsche oder unvollständige Angaben im Antrag gemacht wurden, kann der Antrag abgelehnt werden.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Ablehnung des Antrags nicht das endgültige Urteil darstellt. Es besteht die Möglichkeit, Einspruch gegen die Entscheidung einzulegen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen oder eine Klage einzureichen.

Welche Nachteile hat die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente in Deutschland bietet in erster Linie finanzielle Unterstützung für Menschen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr voll arbeiten können. Allerdings gibt es auch einige Nachteile, die mit der Erwerbsminderungsrente verbunden sein können. Dazu gehören unter anderem:

  1. Geringere Rente: Die Erwerbsminderungsrente ist in der Regel niedriger als die reguläre Altersrente, da die Beitragszeiten aufgrund der gesundheitlichen Einschränkung kürzer sind.
  2. Einschränkungen beim Hinzuverdienst: Erwerbsminderungsrentner dürfen nur begrenzt dazuverdienen, um die Rente nicht zu gefährden.
  3. Abhängigkeit von ärztlichen Gutachten: Die Bewilligung der Erwerbsminderungsrente hängt in hohem Maße von ärztlichen Gutachten ab, die gegebenenfalls angezweifelt oder angefochten werden können.
  4. Verzögerte oder schwierige Rückkehr in den Arbeitsmarkt: Durch die gesundheitliche Einschränkung kann es schwieriger sein, in den Arbeitsmarkt zurückzukehren oder eine neue Stelle zu finden.
    Ab 2024 soll die Zurechnungszeit für die Erwerbsminderungsrente um weitere drei Jahre verlängert werden, was die Rente für die Betroffenen erhöhen und somit einen Vorteil darstellen kann. Diese Änderung soll dazu beitragen, dass Menschen, die aufgrund von Krankheit oder Unfall in Frührente gehen müssen, finanziell besser abgesichert werden.

Gibt es Zuschüsse bei der Erwerbsminderungsrente?

Ja, in Deutschland gibt es verschiedene Zuschüsse und Unterstützungsleistungen, die Erwerbsminderungsrentner in Anspruch nehmen können. Dazu gehören unter anderem:

  1. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung: Erwerbsminderungsrentner, die aufgrund ihrer Rente oder ihres Hinzuverdiensts nicht ausreichend Einkommen haben, können ergänzend zur Erwerbsminderungsrente Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen. Diese Leistung soll sicherstellen, dass die Betroffenen ihren Bedarf an Nahrung, Unterkunft, Kleidung und persönlichem Bedarf decken können.
  2. Wohngeld: Erwerbsminderungsrentner, die Miete oder Belastungen für ihr Eigenheim zahlen müssen und deren Einkommen nicht ausreichend ist, können Wohngeld beantragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Größe der Wohnung, der Anzahl der Personen im Haushalt und dem Einkommen.
  3. Härtefallregelungen: In bestimmten Härtefällen können Erwerbsminderungsrentner zusätzliche Unterstützung beantragen, zum Beispiel bei unvorhergesehenen Notlagen oder besonderen Belastungen.
  4. Fahrtkostenerstattung: Erwerbsminderungsrentner, die aufgrund ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung auf öffentliche Verkehrsmittel oder Taxi angewiesen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen Fahrtkosten erstattet bekommen.

Ist eine Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet und kann man sie verlängern?

Eine Erwerbsminderungsrente in Deutschland kann befristet oder unbefristet gewährt werden. Wenn die Einschränkungen aufgrund der gesundheitlichen Beeinträchtigung voraussichtlich nur vorübergehend sind, kann die Erwerbsminderungsrente befristet gewährt werden. In diesem Fall wird eine erneute Überprüfung der Erwerbsminderung nach Ablauf der Befristung durchgeführt.

Eine befristete Erwerbsminderungsrente kann verlängert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen weiterhin bestehen und eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht möglich ist. Hierzu muss ein erneuter Antrag gestellt werden, bei dem erneut alle notwendigen Unterlagen und Gutachten eingereicht werden müssen. Wenn der Rentenversicherungsträger die Verlängerung bewilligt, wird die Rente entsprechend weitergezahlt.
Eine unbefristete Erwerbsminderungsrente wird dagegen ohne zeitliche Begrenzung gewährt, wenn davon ausgegangen wird, dass die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft sind und eine Rückkehr in den Arbeitsmarkt nicht möglich ist. In diesem Fall erfolgt keine regelmäßige Überprüfung der Erwerbsminderung, es sei denn, es liegen neue Erkenntnisse oder Veränderungen im Gesundheitszustand vor.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Erwerbsminderungsrente unter bestimmten Voraussetzungen auch widerrufen werden kann, zum Beispiel wenn sich der Gesundheitszustand verbessert hat oder wenn der Hinzuverdienst zu hoch ist. In diesem Fall kann eine Rückzahlung der bereits gezahlten Rente erforderlich sein.

Gibt es Sonderregelungen bei der Erwerbsminderungsrente?

Ja, in Deutschland gibt es verschiedene Sonderregelungen, die im Zusammenhang mit der Erwerbsminderungsrente gelten. Einige Beispiele sind:

  1. Zurechnungszeit: Die Zurechnungszeit ist ein Zeitraum, der bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente berücksichtigt wird. Sie soll sicherstellen, dass Erwerbsminderungsrentner so gestellt werden, als hätten sie bis zur Vollendung ihres 62. Lebensjahres durchgehend gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt. Die Zurechnungszeit wird je nach Alter und Grad der Erwerbsminderung unterschiedlich berechnet.
  2. Übergangsgeld: Erwerbsminderungsrentner, die eine berufliche Rehabilitation absolvieren, haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Übergangsgeld. Dieses soll dazu beitragen, dass die Betroffenen während der Rehabilitation finanziell abgesichert sind.
  3. Teilhabe am Arbeitsleben: Erwerbsminderungsrentner haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Unterstützung bei der Teilhabe am Arbeitsleben, zum Beispiel durch berufliche Rehabilitationsmaßnahmen oder durch die Vermittlung von Arbeitsplätzen.
  4. Schwerbehindertenrecht: Erwerbsminderungsrentner, die einen Grad der Behinderung von mindestens 50 haben, gelten als schwerbehindert und haben entsprechende Ansprüche auf Unterstützung und Förderung.

Wie wird die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente berechnet?

Die Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente in Deutschland wird dazu genutzt, um den Rentenanspruch der Betroffenen zu berechnen. Sie soll sicherstellen, dass Erwerbsminderungsrentner so gestellt werden, als hätten sie bis zur Vollendung ihres 62. Lebensjahres durchgehend gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt.

Die Zurechnungszeit ist abhängig vom Geburtsjahr und wird nach einer bestimmten Formel berechnet. Ab dem Jahr 2023 beträgt die Zurechnungszeit bei einer vollständigen Erwerbsminderung für Geburtsjahrgänge ab 1964 insgesamt 24 Kalendermonate (also zwei Jahre). Dies bedeutet, dass bei der Berechnung der Erwerbsminderungsrente bei diesen Geburtsjahrgängen 24 Monate vor dem Zeitpunkt der tatsächlichen Rentenzahlung als fiktive Beitragszeit zugrunde gelegt werden. Bei Geburtsjahrgängen vor 1964 beträgt die Zurechnungszeit entsprechend mehr als 24 Monate.

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung


Aktualisiert am 11. April 2024