Finanzrechner

Erwerbsminderungsrente Rechner

So berechnen Sie die Höhe der Erwerbsminderungsrente

Mit dem Erwerbsminderungsrente Rechner können Sie die mögliche Erwerbsminderungsrente berechnen lassen. Eine Erwerbsminderungsrente können Sie erhalten, bis Sie die Regelaltersgrenze erreichen. Dafür müssen Sie bestimmte medizi­nische und versicherungsrechtliche Voraussetzungen erfüllen. Zu den allgemeinen Voraussetzungen der Erwerbsminderungsrente gehört, dass Sie die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht haben. Außer­ dem gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Das heißt: Zunächst wird geprüft, ob Ihre Erwerbsfähigkeit durch medizinische oder berufliche Rehabilitation wieder her­gestellt werden kann und Sie danach wieder in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten.

Wenn das nicht möglich ist, wird beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang Sie noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können. Von diesem restlichen Leistungsvermögen hängt ab, ob für Sie eine Erwerbsminderungsrente in Frage kommt.

Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente vor 1961

  • Der Arbeitnehmer kann maximal sechs Stunden pro Tag arbeiten
  • Der Arbeitnehmer hat bereits fünf Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
  • In den letzten fünf Jahren – vor Eintritt der Erwerbsminderung – wurden Beitrage an die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt, wobei die drei Jahre nicht zusammenhängend sein müssen
  • Der erlernte Beruf und ein gleichwertiger Beruf können de facto nicht mehr ausgeübt werden

Voraussetzungen Erwerbsminderungsrente für all jene, die nach dem Jahr 1961 geboren wurden

Wer jedoch nach dem Jahr 1961 geboren wurde, muss andere Voraussetzungen erfüllen. So kann eine Erwerbsunfähigkeitsrente erst dann ausbezahlt werden, wenn es dem Arbeitnehmer nicht möglich ist, länger als sechs Stunden pro Tag zu arbeiten. Beiträge in voller Höhe gibt es dann, wenn die Arbeit nicht länger als drei Stunden pro Tag ausgeübt werden kann.

Welcher Beruf vor Eintritt der Erwerbsminderung ausgeübt wurde, spielt jedoch keine Rolle. So können Akademiker etwa auch ungelernten Tätigkeiten nachgehen, sofern sie in der Lage sind, jene zu absolvieren. Bevor jedoch der Anspruch geltend gemacht werden kann, muss der Arbeitnehmer im Vorfeld fünf Jahre lang seine Beiträge an die Rentenversicherung bezahlt haben. Des Weiteren ist es notwendig, dass er – in den letzten fünf Jahren – zumindest drei Jahre lang versichert war. Mitunter können auch Phasen hinzugerechnet werden, in denen der Arbeitnehmer folgende Leistungen bezog:

Auch Kindererziehungszeiten, freiwillige Beitragszeiten und Zeiten einer nicht erwerbsmäßigen häuslichen Pflege werden miteinbezogen. Zusatzschutz bieten unter anderem auch Ausnahmen für Berufsanfänger, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden. Wer im Rahmen eines Arbeitsunfalls oder auch einer Berufskrankheit eine verminderte Erwerbsfähigkeit erleidet und zum Zeitpunkt jener versicherungspflichtig war, kann – schon nach einem bezahlten Beitrag zur Rentenversicherung – eine dementsprechende Rente in Anspruch nehmen.

Bei Nichtversicherung muss in den letzten zwei Jahren jedoch ein Jahr an Pflichtbeiträgen geleistet worden sein. Eine weitere Regel, die nach dem Ausbildungsende bzw. Studium gilt, ist jene der vorzeitigen Wartezeit, die erst dann als erfüllt angesehen wird, wenn sechs Jahre vor der vollen Erwerbsminderungsrente zumindest ein Jahr an Pflichtbeiträgen gezahlt wurde.

Erwerbsfähigkeit und Rentenanspruch

unter 3 Stunden täglich

volle Rente

3 bis unter 6 Stunden täglich

 halbe Rente
(bei Arbeitslosigkeit: volle Rente)

6 Stunden oder mehr täglich

keine Rente

Ausnahme: Versicherte, die vor dem 2. Januar 1961 geboren sind, mit Berufsschutz, die in ihrem erlernten und einem gleich­ wertigen Beruf nur noch weniger als 6 Stunden täglich arbeiten können

halbe Rente

Erwerbsminderungsrente Rechner

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den Versicherungsjahren in der Rentenversicherung sowie auch aus den persönlichen Entgeltpunkten. In vielen Fällen beträgt die Rente weniger als ein Drittel des zuletzt ins Verdienen gebrachte Bruttogehalts; die durchschnittliche Erwerbsminderungsrenten Höhe (bei Vorliegen einer vollen Erwerbsminderung) beträgt 740 Euro. Wer sich die Erwerbsminderungsrente berechnen lassen möchte, kann das direkt bei der gesetzlichen Rentenversicherung vornehmen lassen.

Mitunter kann man sich auch online die Erwerbsminderungsrente berechnen lassen. In vielen Fällen gibt es jedoch nur die halbe Rente, da mitunter Tätigkeiten von bis zu drei bzw. sechs Stunden – im Rahmen einer Teilzeitbeschäftigung – möglich sind. Wer jedoch, auf Grund der aktuellen Arbeitsmarktsituation, keine dementsprechende Anstellung findet, kann sehr wohl einen Erwerbsminderungsrenten Antrag auf volle Rentenbezahlung stellen.

Die Zurechnungszeiten beim Erwerbsminderungsrente Rechner

Arbeitnehmer, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, werden seit dem Jahr 2014 derart gestellt, als hätte er bis zu seinem 62. Lebensjahr Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung bezahlt. Dabei wird beim Erwerbsminderungsrente Rechner im Rahmen der Zurechnungszeit ein Durchschnittswert des Einkommens herangezogen, den der Arbeitnehmer noch bei voller Beschäftigung entrichten würde. Verringert sich jedoch der Durchschnittswert, da der Arbeitnehmer einer Teilzeitbeschäftigung nachgegangen ist, bleiben jene Werte unberücksichtigt.

Zeiten, in denen keine Einzahlungen stattfinden, werden nicht einbezogen. Fakt ist, dass fast alle Erwerbsminderungsrenten als Zeitrente gewährt werden. So erhalten die Arbeitnehmer jene Rente bis zu ihrer Regelaltersgrenze; ab diesem Zeitpunkt wird die Altersrente ausbezahlt. Die Befristung der Erwerbsminderungsrente beträgt im Regelfall drei Jahre; danach wird die Weiterzahlung nur gewährt, wenn ein dementsprechender Antrag eingebracht wird. Stellen die Mediziner und Gutachter eine Verbesserung des Gesundheitszustandes fest, kann eine Herabsetzung der Erwerbsminderungsrente erfolgen. Nur dann, wenn keine tatsächliche Verbesserung des Gesundheitszustandes möglich ist, wird einer unbefristeten Rentenzahlung zugestimmt.

Liegt eine volle Erwerbsminderung vor, beträgt der Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienst 450 Euro monatlich. Wer den Erwerbsminderungsrenten Hinzuverdienst von monatlich 450 Euro übersteigt, wird nur einen Teil oder gar keine Rente bekommen.

Erwerbsunfähigkeitsrente: selbständige Arbeitnehmer und Alternativen

Selbständige unterliegen keiner Versicherungspflicht der gesetzlichen Rentenversicherung; im Regelfall sichern sich Selbständige durch private Berufsunfähigkeitsversicherungen oder anderen Alternativen ab. Mitunter besteht etwa die Möglichkeit, dass Selbständige freiwillige Beiträge in die gesetzliche Versicherung bezahlen.

Wurde eine Erwerbsminderung festgestellt, kann sich der Arbeitnehmer die Erwerbsminderungsrente berechnen lassen und in weiterer Folge den Erwerbsminderungsrente Antrag stellen. Wichtig ist, dass bei keiner unbefristeten Rente, darauf geachtet wird, vor Ablauf der Frist, den Erwerbsminderungsrente Antrag neuerlich zu stellen. Danach wird der Anspruch neuerlich überprüft.

Vergleich Berufsunfähigkeitsversicherung


Aktualisiert am 11. April 2024