Die Bundesregierung hat den Wohngeld- und Mietenbericht für die Jahre 2021/2022 veröffentlicht und Maßnahmen zur Entlastung der Bürgerinnen und Bürger angekündigt. Aufgrund des anhaltenden Bevölkerungswachstums und einer steigenden Nachfrage nach Wohnraum hat sich das allgemeine Mietenniveau moderat entwickelt. Inserierte Mietwohnungen waren jedoch teurer als im Vorjahr. Die warmen Nebenkosten sind aufgrund der Energiekrise infolge des russischen Angriffskriegs in der Ukraine deutlich angestiegen.
Um Mieterinnen und Mieter zu entlasten, hat die Bundesregierung umfangreiche Maßnahmen ergriffen. Dazu gehören Energiepreisbremsen für Gas, Wärme und Strom sowie Heizkostenzuschüsse für Haushalte mit geringem Einkommen, insbesondere für Wohngeldempfänger. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde eine pauschale Heizkostenkomponente eingeführt.
Ende 2021 wurden rund 3,9 Millionen Haushalte durch Wohngeld und Kosten der Unterkunft (KdU) entlastet. Durch die Wohngelderhöhung zum 1. Januar 2023 wird sich dieser Anteil nochmals deutlich erhöhen, und rund 2 Millionen Haushalte werden von Wohngeld profitieren. Die durchschnittliche Höhe des Wohngeldes für bisherige Empfänger hat sich mehr als verdoppelt.
Zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wurde das “Bündnis bezahlbarer Wohnraum” ins Leben gerufen. Vertreterinnen und Vertreter der Länder, Kommunen, Wohnungswirtschaft, Gewerkschaften, Kirchen und zivilgesellschaftlichen Organisationen haben gemeinsam einen Maßnahmenkatalog erarbeitet. Die Bundesregierung wird sich darauf konzentrieren, Baukosten zu senken, mehr Bauland zu mobilisieren und Bauprozesse zu beschleunigen. Bund und Länder stellen eine verlässliche Förderung für den Wohnungsbau bereit.
Die Baugenehmigungszahlen stiegen bis 2021 kontinuierlich an, während die Fertigstellungszahlen rückläufig waren. Im Jahr 2022 wurden knapp 354.000 Wohnungen genehmigt, 6,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Die Fertigstellungszahlen betrugen 2021 knapp 293.400 Wohnungen, vier Prozent weniger als 2020.
Der Wohngeld- und Mietenbericht wird alle zwei Jahre der Bundesregierung vorgelegt und enthält Informationen über die Durchführung des Wohngeldgesetzes, die Entwicklung der Mieten und die Höchstbeträge für Miete und Belastung.