Die energetische Sanierung von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärmeerzeugung sind zentrale Schritte, um die Energiekosten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu senken und gleichzeitig Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) soll möglichst viele Menschen dabei unterstützen, diese Schritte zu ergreifen. Daher hat die Bundesregierung die zweite Reformstufe der BEG beschlossen, um so den im Sommer eingeschlagenen Weg fortzusetzen.
Mit den Änderungen werden Boni gezielt neu eingeführt oder ausgebaut. So wird beispielsweise ein Bonus für serielles Sanieren in Höhe von 15 Prozentpunkten eingeführt. Die serielle Sanierung stellt eine innovative Methode zur umfassenden energetischen Sanierung dar.
Zudem wird der bereits im September eingeführte Bonus für die am wenigsten energieeffizienten Gebäude von 5 auf 10 Prozentpunkte erhöht.
Weitere Änderungen betreffen die Neubauförderung.
Weiterhin sollen Anpassungen mit dem Ziel vorgenommen werden, besonders hochwertige Heizungsanlagen zu fördern. Durch die Änderungen werden beispielsweise nur noch effizientere Wärmepumpen und Biomasseheizungen mit besonders geringem Feinstaubausstoß gefördert.
Aktualisiert am 16. März 2023