Familienrechner

Ehegattenunterhalt Rechner 2024

Ehegattenunterhalt in Deutschland: Wann besteht eine Unterhaltspflicht nach Trennung oder Scheidung?

Um die Höhe des Ehegattenunterhalts zu berechnen und eine fundierte Entscheidung zu treffen, gibt es den Ehegattenunterhalt Rechner. Mit diesem Tool können Ehegatten die Höhe des Unterhalts individuell berechnen und verschiedene Szenarien durchspielen.
..
Der Ehegattenunterhalt ist eine Gesetzesregelung in Deutschland, bei der ein Ehepartner verpflichtet ist, den anderen Ehepartner finanziell zu unterstützen, wenn dieser nach der Scheidung oder Trennung nicht ausreichend für sich selbst sorgen kann. Die Unterhaltspflicht gilt in der Regel dann, wenn einer der Ehepartner während der Ehezeit erwerbslos war, sich um gemeinsame Kinder gekümmert hat oder aus anderen Gründen nicht in der Lage ist, seinen eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
..
Die Höhe des Ehegattenunterhalts richtet sich nach den individuellen Umständen des Einzelfalls, wie z.B. der Dauer der Ehe, dem Alter und Gesundheitszustand der Ehepartner, deren Einkommen und Vermögen sowie ihren individuellen Bedürfnissen und Verpflichtungen.
Der Ehegattenunterhalt kann zeitlich begrenzt oder dauerhaft gewährt werden, je nach den Umständen des Einzelfalls.
..

Welche Schritte gibt es bevor das Familiengericht eine Ehe als beendet einstuft?

Die Schritte, die vor einer Ehescheidung vor dem Familiengericht üblicherweise erforderlich sind, können je nach Land und Gesetzgebung leicht variieren. Im Allgemeinen gibt es einige wichtige Schritte, die in den meisten Ländern befolgt werden müssen:
  1. Trennung: Zunächst muss das Ehepaar getrennt leben, in der Regel für eine bestimmte Zeitspanne, die je nach Land und Gesetzgebung unterschiedlich sein kann. In einigen Ländern ist eine Trennung von einem Jahr oder mehr erforderlich, bevor eine Scheidung beantragt werden kann.
  2. Scheidungsantrag: Nach der Trennung muss ein Scheidungsantrag eingereicht werden. In diesem Antrag müssen die Gründe für die Scheidung angegeben werden. Zu den Gründen können beispielsweise Ehebruch, unvereinbare Differenzen oder häusliche Gewalt gehören.
  3. Vermögens- und Unterhaltsfragen: Wenn das Ehepaar gemeinsames Vermögen oder Kinder hat, müssen Vermögens- und Unterhaltsfragen geklärt werden. Hierzu gehört zum Beispiel die Aufteilung von Vermögenswerten und die Regelung von Kindesunterhalt.
  4. Gerichtsverhandlung: In vielen Ländern findet eine Gerichtsverhandlung statt, um die Scheidung offiziell zu machen. Während der Gerichtsverhandlung muss das Ehepaar vor Gericht erscheinen, um ihre Einwilligung zur Scheidung zu erklären.
  5. Scheidungsurteil: Nachdem das Gericht die Einwilligung des Paares zur Scheidung erhalten hat, wird ein Scheidungsurteil erlassen. In diesem Urteil wird die Scheidung offiziell gemacht und die Bedingungen, wie zum Beispiel die Aufteilung von Vermögenswerten oder die Regelung von Kindesunterhalt, werden festgelegt.

Gibt es in Deutschland einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt während der Trennungsphase?

Ja, in Deutschland gibt es einen Anspruch auf Trennungsunterhalt für bedürftige Ehegatten während der Trennungsphase. Dieser Anspruch ergibt sich aus § 1361 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Nach deutschem Recht hat ein bedürftiger Ehegatte Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn er nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann und der andere Ehegatte leistungsfähig ist. Voraussetzung für einen Anspruch auf Trennungsunterhalt ist, dass die Ehegattengetrennt leben und sich in einer Trennungsphase befinden. Die Höhe des Trennungsunterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, dem Einkommen und den Bedürfnissen beider Ehegatten. Bei der Bemessung des Trennungsunterhalts sind auch die Dauer der Ehe sowie die Umstände der Trennung zu berücksichtigen.

Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Trennungsunterhalt nur vorübergehend besteht und mit der Rechtskraft der Scheidung endet. Nach der Scheidung kann ein Unterhaltsanspruch bestehen, wenn ein Ehegatte bedürftig ist und der andere leistungsfähig.

Gibt es ein Recht auf nachehelichen Unterhalt nach dem die Scheidung gerichtlich vollzogen ist?

Ja, in Deutschland besteht ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt, wenn ein geschiedener Ehegatte bedürftig ist und der andere leistungsfähig. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und kann in § 1570 bis 1586 BGB nachgelesen werden.

Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt setzt voraus, dass der bedürftige Ehegatte aufgrund der Scheidung einen Nachteil erleidet, der nicht durch die ehelichen Lebensverhältnisse ausgeglichen werden kann. In der Regel muss der bedürftige Ehegatte darlegen und beweisen, dass er sich um eine angemessene Erwerbstätigkeit bemüht hat und dass er aus verschiedenen Gründen, wie z.B. Kinderbetreuung oder Krankheit, nicht in der Lage ist, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen.

Die Höhe des nachehelichen Unterhalts richtet sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen, dem Einkommen und den Bedürfnissen beider Ehegatten. Es können auch andere Faktoren wie das Alter und der Gesundheitszustand des bedürftigen Ehegatten oder die Dauer der Ehe berücksichtigt werden. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt endet in der Regel nach einer bestimmten Zeit oder wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind, wie z.B. Wiederverheiratung oder Verbesserung der Einkommenssituation des bedürftigen Ehegatten.

Welche Unterhaltsverpflichtungen gibt es bei unterhaltsberechigten minderjährigen Kindern?

Eltern haben grundsätzlich eine gesetzliche Unterhaltspflicht gegenüber ihren minderjährigen Kindern.

Diese Unterhaltspflicht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1601 ff. geregelt und gilt für leibliche Kinder, adoptierte Kinder und Stiefkinder.
Die Unterhaltspflichtumfasst alle Bedürfnisse des Kindes, wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Kleidung, Bildung und Freizeitaktivitäten. Es sollen dabei die ehelichen Lebensverhältnisse der Eltern während der Ehezeit berücksichtigt werden. Dies bedeutet, dass das Kind im Trennungsfall einen Anspruch auf den selben Lebensstandard hat, wie er während der Ehezeitbestand.

Die Unterhaltspflicht endet in der Regel, wenn das Kind volljährig wird und eine eigene finanzielle Grundlage hat, z.B. durch eine abgeschlossene Ausbildung oder ein eigenes Einkommen. Allerdings kann die Unterhaltspflicht auch über die Volljährigkeit hinaus bestehen, wenn das Kind sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet und noch nicht in der Lage ist, seinen eigenen Unterhalt zu bestreiten.
Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich nach dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils sowie nach dem Bedarf des Kindes. In der Regel wird der Kindesunterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle berechnet, die regelmäßig aktualisiert wird und Empfehlungen für die Höhe des Unterhalts gibt.

Es ist zu beachten, dass beide Eltern für den Kindesunterhalt verantwortlich sind, auch wenn sie getrennt oder geschieden sind.

Wie berechnet man den Unterhaltsanspruch?

Die Berechnung des Unterhaltsanspruchs hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich des anwendbaren Rechts und der spezifischen Umstände des Einzelfalls. Im Allgemeinen gibt es jedoch einige grundlegende Schritte, die bei der Berechnung des Unterhaltsanspruchs berücksichtigt werden müssen:

  1. Ermittlung des Bedarfs: Zunächst muss der Bedarf des Unterhaltsberechtigten ermittelt werden. Dabei werden alle notwendigen Kosten wie Miete, Nahrungsmittel, Kleidung, Versicherungen, Bildung und Freizeitaktivitäten berücksichtigt. Der Bedarf richtet sich auch nach dem Alter des Unterhaltsberechtigten und dessen Lebenssituation.
  2. Ermittlung des Einkommens: Anschließend muss das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt werden. Hierzu zählen alle Einkommensarten, einschließlich Gehalt, Einkünfte aus Selbstständigkeit, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
  3. Abzug von Selbstbehalten: Der Unterhaltspflichtige hat in der Regel Anspruch auf einen Selbstbehalt, d.h. einen Betrag, der ihm zur Deckung seiner eigenen Bedürfnisse verbleiben muss. Die Höhe des Selbstbehalts richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie z.B. der Anzahl der Unterhaltsberechtigten und dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen.
  4. Berechnung des Unterhalts: Wenn der Bedarf des Unterhaltsberechtigten und das Einkommen des Unterhaltspflichtigen ermittelt wurden, kann der Unterhaltsanspruch berechnet werden. Hierbei werden die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten mit dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen verglichen. Der Unterhaltsanspruch kann als Differenz zwischen dem Bedarf des Unterhaltsberechtigten und dem Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen erfasst werden.

Unterhaltsrechner



Wann entfällt der Ehegattenunterhalt?

Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann unter bestimmten Bedingungen entfallen, einschließlich:

  • Rechtshängigkeit der Scheidung: Wenn die Scheidung eingereicht und rechtshängig ist, endet der Anspruch auf Trennungsunterhalt und es beginnt die Berechnung des nachehelichen Unterhalts.
  • Wiederheirat oder eingetragene Lebenspartnerschaft: Der Anspruch auf Ehegattenunterhaltendet, wenn der unterstützte Ehegatte wieder heiratet oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingeht.
  • Verwirkung: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann verwirkt werden, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte schwerwiegend gegen seine Unterhaltspflichten verstoßen hat. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte eine neue Beziehung eingeht und innerhalb dieser in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebt.
  • Eigenes Einkommen: Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt endet, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ein eigenes ausreichendes Einkommen hat und somit seinen Lebensunterhalt selbst bestreiten kann.
  • Ausreichendes Vermögen: Wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte über ausreichendes Vermögen verfügt, um seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten, kann der Anspruch auf Ehegattenunterhaltentfallen.

Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein um nachehelichen Unterhalt beanspruchen zu können?

In Deutschland sind für einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen:

  1. Bedürftigkeit: Der Ehegatte, der den Unterhaltbeansprucht, muss bedürftig sein, d.h. er muss nicht in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Die Bedürftigkeit kann durch Arbeitslosigkeit, Krankheit oder eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit begründet sein.
  2. Ehedauer: Die Ehedauer spielt eine Rolle bei der Berechnung des nachehelichen Unterhalts. Je länger die Ehegedauert hat, desto höher können die Unterhaltszahlungen ausfallen.
  3. Alter und Gesundheitszustand: Das Alter und der Gesundheitszustand des unterhaltsberechtigten Ehegatten können bei der Berechnung des Unterhaltsberücksichtigt werden.
  4. Erziehung gemeinsamer Kinder: Wenn gemeinsame Kinder erzogen werden müssen, kann dies die Höhe des nachehelichen Unterhalts beeinflussen.
  5. Ausbildung und Erwerbsmöglichkeiten: Der unterhaltsberechtigte Ehegatte sollte sich um eine angemessene Ausbildung oder einen Arbeitsplatz bemühen und seine Erwerbsmöglichkeiten voll ausschöpfen.
  6. Fehlverhalten: Ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt kann entfallen, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte schwerwiegend gegen seine Unterhaltspflichtenverstoßen hat, beispielsweise durch eine ehebrecherische Beziehung.

Was versteht man unter Leistungsfähigkeit bei der Unterhaltszahlung?

Leistungsfähigkeit bezieht sich auf die Fähigkeit einer Person, den Unterhalt, den sie zu zahlen hat, tatsächlich zu erbringen. Das bedeutet, dass die unterhaltsverpflichtete Person genügend Einkommen oder Vermögen haben muss, um den Unterhalt zahlen zu können.

Bei der Feststellung der Leistungsfähigkeit werden alle Einkommensquellen und Vermögenswerte berücksichtigt, einschließlich Einkommen aus Arbeit, Vermietung, Kapitalanlagen, Zinsen, Dividenden oder sonstigen Einkünften. Die Höhe des Einkommens und Vermögens wird dann mit den Ausgaben der unterhaltsverpflichteten Person verglichen, um die Leistungsfähigkeit zu ermitteln.

Wenn die unterhaltsverpflichtete Person nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu zahlen, kann der Unterhalt auf Grundlage der Leistungsfähigkeit angepasst werden. Es kann z.B. ein angemessener Eigenbedarf des Unterhaltspflichtigen abgezogen werden, um sicherzustellen, dass er oder sie ausreichend Geld für den eigenen Lebensunterhalt zur Verfügung hat.

Es ist zu beachten, dass die Leistungsfähigkeit bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen eine wichtige Rolle spielt und die Unterhaltshöhebeeinflussen kann.

Wann ist ein Unterhaltspflichtiger nicht leistungsfähig?

Ein Unterhaltspflichtiger gilt dann als nicht leistungsfähig, wenn er nicht in der Lage ist, den Unterhalt, den er zahlen muss, vollständig zu erbringen, ohne dabei in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Es gibt verschiedene Gründe, warum ein Unterhaltspflichtiger als nicht leistungsfähig gelten kann, einschließlich:

  • Niedriges Einkommen: Wenn der Unterhaltspflichtige ein niedriges Einkommen hat, kann er möglicherweise nicht in der Lage sein, den vollen Unterhalt zu zahlen. Die Höhe des Unterhalts kann in diesem Fall auf Grundlage des Einkommens angepasst werden.
  • Schulden: Wenn der Unterhaltspflichtige Schulden hat, kann dies dazu führen, dass er nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall kann der Unterhalt auf Grundlage der Schulden und des verbleibenden Einkommens angepasst werden.
  • Arbeitslosigkeit: Wenn der Unterhaltspflichtige arbeitslos wird, kann dies dazu führen, dass er nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall kann der Unterhalt auf Grundlage des Arbeitslosengeldes oder anderer Sozialleistungen angepasst werden.
  • Krankheit: Wenn der Unterhaltspflichtige aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht in der Lage ist, zu arbeiten, kann dies dazu führen, dass er nicht in der Lage ist, den vollen Unterhalt zu zahlen. In diesem Fall kann der Unterhalt auf Grundlage der finanziellen Unterstützung, die der Unterhaltspflichtige aufgrund seiner Erkrankung erhält, angepasst werden.

Gibt es Eheunterhalt auch für Männer?

ja, auch Männer haben in Deutschland grundsätzlich einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt, wenn sie nach der Trennung oder Scheidung bedürftig sind. Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt ist geschlechtsneutral und wird unabhängig davon berechnet.

Wie lange hat man Anspruch auf Ehegattenunterhalt?

Die Dauer des Anspruchs auf Ehegattenunterhalt hängt von verschiedenen Faktoren ab und kann daher im Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Grundsätzlich sind drei Phasen zu unterscheiden:

  1. Trennungsunterhalt: Der Anspruch auf Trennungsunterhalt beginnt mit der Trennung der Ehegatten und endet mit der Rechtskraft der Scheidung. In dieser Phase soll der unterhaltsbedürftige Ehegatte unterstützt werden, um seinen Lebensstandard bis zur Scheidung aufrecht zu erhalten.
  2. Übergangszeit: Nach der Scheidung kann der unterhaltsbedürftige Ehegatte einen Anspruch auf Unterhalt für eine Übergangszeit haben. Die Dauer des Unterhaltshängt von der Dauer der Ehe, dem Alter und der Gesundheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten sowie dessen Erwerbsaussichten ab. In der Regel beträgt die Übergangszeit zwischen einigen Monaten bis hin zu einigen Jahren.
  3. Dauerhafter Unterhalt: In bestimmten Fällen kann der Anspruch auf Ehegattenunterhalt auch für einen längeren Zeitraum bestehen bleiben. Hierbei spielen Faktoren wie das Alter und die Gesundheit des unterhaltsberechtigten Ehegatten, seine Erwerbsmöglichkeiten sowie die Dauer der Ehe eine Rolle.

Was versteht man unter Betreuungsunterhalt?

Betreuungsunterhalt ist eine Form des Unterhalts, die für den Elternteil gezahlt wird, der nach der Trennung oder Scheidung vorrangig für die Betreuung gemeinsamer minderjähriger Kinder zuständig ist und deshalb nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann.

Betreuungsunterhalt ist darauf ausgerichtet, den Elternteil finanziell zu unterstützen, der die Hauptverantwortung für die Betreuung der Kinder trägt. Der Zweck besteht darin, sicherzustellen, dass der betreuende Elternteil in der Lage ist, für die Kinder zu sorgen, ohne finanziell benachteiligt zu werden.

Die Berechnung des Betreuungsunterhalts richtet sich nach den Einkommensverhältnissen und den Bedürfnissen des unterhaltsberechtigten Elternteils sowie nach dem Alter und der Anzahl der gemeinsamen Kinder. Betreuungsunterhalt wird bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des jüngsten Kindes gezahlt, danach endet er in der Regel, es sei denn, der betreuende Elternteil kann aus besonderen Gründen nicht arbeiten oder es liegt eine Betreuungsnotwendigkeit vor.

Was passiert, wenn der Unterhaltspflichtige nicht freiwillig bezahlt?

Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil den Unterhalt nicht freiwillig zahlt, gibt es verschiedene rechtliche Schritte, die unternommen werden können, um die Zahlungen einzufordern. Zu den möglichen Maßnahmengehören:

  1. Mahnung: Der unterhaltsberechtigte Elternteil kann den unterhaltspflichtigen Elternteil schriftlich auffordern, den fälligen Unterhalt zu zahlen. Eine Mahnung sollte möglichst detailliert sein und eine konkrete Zahlungsaufforderung enthalten.
  2. Inkassounternehmen: Der unterhaltsberechtigte Elternteil kann ein Inkassounternehmen beauftragen, um die fälligen Unterhaltszahlungen einzufordern.
  3. Vollstreckungsbescheid: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht auf die Mahnung reagiert, kann der unterhaltsberechtigte Elternteil einen Vollstreckungsbescheid beantragen. Mit diesem Bescheid kann der Gerichtsvollzieher zur Einziehung des Unterhalts beauftragt werden.
  4. Lohnpfändung: Wenn der unterhaltspflichtige Elternteil auch auf den Vollstreckungsbescheid nicht reagiert, kann der Gerichtsvollzieher eine Lohnpfändung veranlassen. Hierbei wird der Arbeitgeber des unterhaltspflichtigen Elternteils aufgefordert, einen Teil des Gehalts direkt an den unterhaltsberechtigten Elternteil zu überweisen.
  5. Zwangshaft: Als letztes Mittel kann der unterhaltspflichtige Elternteil zur Zahlung von Unterhalt auch inhaftiert werden. Diese Maßnahme wird jedoch nur in seltenen Fällen angewendet.

Was versteht man unter Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt?

Der Selbstbehalt beim Ehegattenunterhalt bezeichnet den Betrag des eigenen Einkommens, den der unterhaltspflichtige Ehegatte mindestens behalten muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Das bedeutet, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht seinen gesamten verfügbaren Betrag an den unterhaltsberechtigten Ehegatten abgeben muss.

Der Selbstbehalt ist wichtig, um sicherzustellen, dass der unterhaltspflichtige Ehegatte nicht in finanzielle Schwierigkeiten gerät und seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Der Selbstbehalt ist in Deutschland gesetzlich festgelegt und variiert je nach Familienstand und persönlichen Umständen des Unterhaltspflichtigen. Wenn der Unterhaltspflichtige also beispielsweise ein Einkommen von 2.000 Euro netto pro Monat hat und der Selbstbehalt bei 1.200 Euro liegt, muss er den Unterhalt auf der Grundlage von 800 Euro berechnen, da er mindestens 1.200 Euro für seinen eigenen Lebensunterhalt benötigt.

Gibt es eine Unterhaltsvereinbarung zwischen Ehepartnern?

Ja, es ist möglich, dass Ehepartner eine Unterhaltsvereinbarung treffen. Eine Unterhaltsvereinbarung kann vor, während oder nach der Ehe geschlossen werden. In der Regel wird eine solche Vereinbarung von einem Anwalt oder einer Anwältin erstellt und von beiden Ehepartnern unterzeichnet.

Eine Unterhaltsvereinbarung kann verschiedene Aspekte regeln, wie z.B. die Höhe des Unterhalts, die Dauer des Unterhalts, die Bedingungen für die Anpassung des Unterhalts und die Umstände, unter denen der Unterhalt geändert oder beendet werden kann.

Es ist wichtig zu beachten, dass eine Unterhaltsvereinbarung nicht rechtsverbindlich ist, wenn sie gegen geltendes Recht oder gegen die Grundsätze der Sittenwidrigkeit verstößt.

Außerdem kann eine Unterhaltsvereinbarung von einem Gericht aufgehoben werden, wenn sie den Bedürfnissen eines Ehepartners nicht ausreichend Rechnung trägt oder wenn sie zu einer unangemessenen Benachteiligung eines Ehepartners führt.

Kann man auch auf Ehegattenunterhalt verzichten?

Ja, es ist grundsätzlich möglich, auf den Anspruch auf Ehegattenunterhalt zu verzichten. Der Verzicht kann vor oder nach der Scheidung erfolgen. In der Regel wird eine solche Vereinbarung von einem Anwalt oder einer Anwältin erstellt und von beiden Ehepartnern unterzeichnet.

Es ist wichtig zu beachten, dass ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt rechtlich bindend ist. Wenn man auf den Ehegattenunterhalt verzichtet, hat man später keinen Anspruch darauf, auch wenn sich die finanziellen Verhältnisse verschlechtern oder man eine Erkrankung oder Behinderung hat.

Ein Verzicht auf Ehegattenunterhalt kann unter Umständen auch Auswirkungen auf andere Ansprüche haben, wie z.B. den Anspruch auf Witwen- oder Witwerrente oder den Anspruch auf Sozialleistungen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024