Ratgeber Gehalt

Durchschnittseinkommen 2024

Durchschnittseinkommen – Jahresverdienste und Stundenverdienste nach Bundesländern

Durchschnittseinkommen 2021

Das Durchschnittseinkommen beinhaltet auch den Niedriglohn. Hinsichtlich der Niedriglöhne in Deutschland kommt es zu verschiedensten Definitionen dieses Begriffs. Eine davon wurde von dem Statistischen Bundesamt aufgestellt, wobei es um den Medianverdienst geht.

Die Definition vom Durchschnittseinkommen besagt, dass sich der Medianverdienst dadurch bestimmt, indem die verschiedenen Verdiensthöhen der Beschäftigten in Deutschland mit dem höchsten Verdienst bis zum niedrigsten Verdienst aufgereiht werden, sodass der Verdienst direkt in der Mitte der Aufreihung dann den Medianverdienst darstellt. Dadurch ergeben sich Verdienste oberhalb und unterhalb des Medianverdienstes. Der Niedriglohn stellt dann die Verdiensthöhe dar, die geringer ist, als zwei drittel des Medianverdienstes. Für das Jahr 2014 galt ein Niedriglohn von 10 Euro in der Stunde, im Jahr 2017 lag dieser bei 10,80 Euro. Von allen Beschäftigten in Deutschland gab es 21%, deren Verdiensthöhe sich unterhalb des Niedriglohns befand.

Grundlegend kommt es deutlich häufiger zu Bezahlungen im Niedriglohnbereich, wenn die Beschäftigten nur befristet oder geringfügig beschäftigt sind, sodass sie in der Woche nicht über 20 Arbeitsstunden hinaus kommen. Auch Zeitarbeitnehmer gehören zu diesen sogenannten atypischen Beschäftigten. Bei unbefristeten Beschäftigten, die in der Woche über 20 Stunden tätig sind, nicht als Zeitarbeitnehmer eingestellt sind und voll sozialversicherungspflichtig sind, fällt die Anzahl der Verdienste im Niedriglohnbereich deutlich geringer aus.

Darüber hinaus gibt es weitere Personengruppen, die in einem deutlich stärkeren Ausmaß vom Niedriglohn betroffen sind, als es bei anderen Personengruppen der Fall ist. Zu diesen betroffenen Gruppen zählen beispielsweise Frauen oder jüngere Arbeitnehmer, denn wie festgestellt wurde, sind fast doppelt so viele junge Beschäftigte im Alter von 15 bis 24 Jahren vom Niedriglohn betroffen als es bei Beschäftigten älterer Generationen der Fall ist. Auch die berufliche Qualifikation ist ein Faktor, der sich auf das Risiko zum Niedriglohn auswirkt.

Demnach gab es lediglich 2% der Beschäftigten mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung und 5% mit einem Hochschulabschluss, die nur den Niedriglohn erhielten. Demgegenüber standen im Jahr 2014 46% an Beschäftigten mit Niedriglohn, die keine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können. Auch nach Gewerbeart können unterschiedliche Tendenzen hinsichtlich des Niedriglohns festgestellt werden. Dabei zeigt sich, dass gerade im Gastgewerbe ein sehr hohes Aufkommen am Niedriglohn vorhanden ist, während dies in der Energieversorgung mit weniger als 1% so gut wie nicht vorkommt.

Zeitliche Entwicklung im Durchschnittseinkommen

Für das Jahr 2014 ergab sich in Deutschland ein Anteil von 20% aller Beschäftigten mit einem Verdienst im Niedriglohnbereich. Daraufhin wurde ein Vergleich zu anderen Jahren und ebenfalls zwischen den Gebieten Ostdeutschland und Westdeutschland vorgenommen. Aus dem Vergleich ausgeschlossen wurden allerdings Personengruppen wie Auszubildende, Beschäftigte in Altersteilzeit sowie Beschäftigte, unterhalb von 15 Jahren oder oberhalb von 64 Jahren.

Grundsätzlich wurde festgestellt, dass der starke Anstieg an Beschäftigten, die lediglich einen Niedriglohn verdienen, im Zeitraum zwischen 2006 und 2010 stattfand und in den Jahren bis 2014 dann kein weiterer Anstieg mehr aufgetreten ist. Hinsichtlich des Vergleichs zwischen Ost-und Westdeutschland wurde festgestellt, dass die Anzahl an Beschäftigten mit Niedriglohn im Osten fast doppelt so hoch wie im Westen war.

Gegenüber dem Niedriglohn steht auf der anderen Seite des Durchschnittseinkommen der Hochlohn, von dem gesprochen wird, sobald der Lohn über das Eineinhalbfache des Medianverdienstes hinausgeht. Die Anzahl an Beschäftigten mit Hochlohn ist in der Zeit, in der sich hinsichtlich des Niedriglohns nichts mehr verändert hat, weiterhin angestiegen. Der Vergleich zwischen Ost- und Westdeutschland zeigte an dieser Stelle, dass im Westen deutlich mehr Hochlöhne verdient wurden als im Osten.

Durchschnittseinkommen – Mindestlohn

Im Jahr 2015 wurde in Deutschland der Mindestlohn eingeführt, der für alle Beschäftigten aller Branchen und Regionen gleich hoch ist. Daneben existierten ebenfalls diverse branchenspezifischen Mindestlöhne, von denen seit Beginn des Jahres nur noch diejenigen weiterbestehen, die über den allgemein gültigen Mindestlohn hinausgehen. Die Personengruppen, die keinen Mindestlohn erhalten müssen, sind Jugendliche unter 18 Jahren, Auszubildende, Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten der neuen Tätigkeit und Absolventen von freiwilligen oder verpflichtenden Praktika während der Ausbildung oder des Studiums.

Durch die Einführung des Mindestlohns wurde erreicht, dass ganze drei Millionen Menschen weniger einen Arbeitslohn unterhalb des Mindestlohns erhielten, wobei dennoch, auch nach der Einführung, eine deutliche Menge an Menschen mit weniger als dem Mindestlohn übrig blieb. Besonders für Frauen hat sich der Mindestlohn positiv ausgewirkt, denn ein Großteil dieser, erhielt zuvor weniger als den Mindestlohn. Auch an dieser Stelle ist ein Unterschied zwischen Osten und Westen zu erkennen, denn im Westen erhielten nur die Hälfte an Beschäftigten den Mindestlohn von denen, die ihn im Osten erhielten.

Eine Mindestlohnkommission trat mit der Einführung des Mindestlohns ins Leben, dessen Aufgabe darin besteht, in regelmäßigen Abständen den Mindestlohn an die Tarifentwicklung anzupassen. Dadurch kam es auch zu Beginn des Jahres 2017 zur Erhöhung des Mindestlohns von 8,50 Euro auf 8,84 Euro. Ausschlaggebend für die Entscheidungen der Kommission ist der monatliche Index der tariflichen Stundenverdienste oder Sonderzahlungen, der zwischen 2014 und 2016 um 3,2% erhöht wurde. Seit dem 1. Januar 2020 beträgt der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland 9,35 Euro je Arbeitsstunde. Bis zum 1. Juni 2022 soll er in vier Schritten auf 10,45 Euro Stundenlohn angehoben werden, angefangen am 1. Januar 2021 mit 9,50 Euro pro Stunde. Auch hier bezieht die Kommission unter anderem die Tarifentwicklung der beiden vorherigen Jahre mit ein.

Arbeitslohn

Wer einer Arbeitnehmertätigkeit nachgeht, erzielt Arbeitslohn in Form von Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit. Diese Personen haben entweder im öffentlichen oder im privaten Dienst Beschäftigungsverhältnisse. Auch Beamte, Geschäftsführer einer GmbH oder Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft zählen zu der Gruppe der Arbeitnehmer.

Aus einem Dienstverhältnis enstehende Einnahmen, seien es Geld oder Sachbezüge beispielsweise, gelten als Arbeitslohn, wobei nicht von Bedeutung ist, ob seitens des Arbeitnehmers ein Rechtsanspruch auf die Zahlungen besteht oder diese als laufende Bezüge gewährt werden.

Darüber hinaus sind Arbeitnehmer auch weiterhin Arbeitnehmer, wenn sie bereits in Rente oder Pension gegangen sind, jedoch noch Bezüge durch das ehemalige Beschäftigungsverhältnis erhalten, wie es durch Alters- oder Invaliditätsbezüge der Fall ist. Im Gegensatz dazu werden Einkünfte aus Renten der gesetzlichen Krankenversicherung als sonstige Einkünfte gewertet.

Personen gehören zur Gruppe der Arbeitnehmer, wenn ein Arbeitsverhältnis besteht, durch das ihnen eine Schuld gegenüber einem Arbeitgeber entsteht, diesem Arbeitskraft zu leisten. Bei dem Arbeitgeber kann es sich um eine öffentliche Körperschaft, ein Unternehmen aber auch einen Haushaltsvorstand handeln. Wichtig ist auch, dass der Arbeitnehmer den Anweisungen des Arbeitsgebers zu folgen hat.

Der Arbeitslohn, der den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit zugeordnet wird, besteht zum einen aus den laufenden Lohnzahlungen, wie beispielsweise Monatsgehalt, Tageslohn, geldwerte Vorteile oder Mehrarbeitszuschläge, und aus sonstigen Bezügen, bei denen es sich um Leistungen handelt, die nicht regelmäßig vom Arbeitnehmer bezogen werden. Unter die sonstigen Bezüge fallen unter anderem Abfindungen, Tantiemen oder das 13. Gehalt.

Die folgenden Leistungen zählen zu dem Arbeitslohn

  • Löhne, Gehälter, Gratifikationen
  • Sachbezüge
  • weitere Vorteile wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld
  • Entschädigungen wie Abfindungen
  • der Ersatz von Fahrtkosten, sollten dieser über den steuerfreien Betrag hinaus gehen
  • Wartegelder, Ruhegelder, Witwen- und Waisengelder
  • Bezüge aus früheren Dienstverhältnissen
  • Zuschüsse im Krankheitsfall
  • Mehrarbeitsentlohnung oder Gefahrenzulagen
  • Trinkgelder, Bedienzuschläge, weitere Zuwendungen für die seitens des Arbeitnehmers ein Rechtsanspruch besteht

Vorsorgeuntersuchungen oder Fortbildungsmaßnahmen, die vom Arbeitgeber aus betrieblichem Interesse gezahlt werden, gelten nicht als Arbeitslohn, denn dabei handelt es sich nicht um Gegenleistungen, die für den erbrachten Arbeitslohn geleistet werden.

Arbeitslohn Rückzahlung

Zahlt ein Arbeitnehmer seinen besteuerten Arbeitslohn an den Arbeitgeber zurück und das Dienstverhältnis besteht noch, so wird diese Zahlung entweder als negative Einnahme bewertet oder mit dem noch offenen Arbeitslohn verrechnet. Sollte das Dienstverhältnis bereits beendet sein, ist die einzige Option die Bewertung der Rückzahlung als negative Einnahme.

Bei der jährlichen Einkommensteuererklärung werden diese negativen Einnahmen angegeben, und zwar als negative Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit. Den entstandenen positiven Einnahmen aus nicht selbstständiger Tätigkeit werden die negativen Einnahmen dann angerechnet. Gibt es dabei keine positiven Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit, sondern nur die negativen, dann kommt es zu einem vertikalen Verlustausgleich, bei dem die negativen Einkünfte mit anderen positiven Einkünften verrechnet werden. Dafür können beispielsweise Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Kapitalvermögen herangezogen werden.

Arbeitslohn Verzugszinsen

Der Arbeitgeber muss Verzugszinsen zahlen, wenn er nicht rechtzeitig den Arbeitslohn an die Arbeitnehmer übermittelt. Diese Zinsen werden dann allerdings nicht als steuerpflichtiger Arbeitslohn gewertet sondern stattdessen zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gezählt.

Für die Verzugszinsen müssen im Vorfeld nicht wie für den Arbeitslohn Steuern gezahlt werden sondern erst dann, wenn es zur Veranlagung für die Einkommensteuererklärung kommt. Darüber hinaus müssen generell nur dann Steuern für die Einkünfte aus Kapitalvermögen gezahlt werden, wenn der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale überschritten wurden.

Arbeitslohn – Geld und Sachbezüge

Als Arbeitslohn gilt nicht nur der reine Lohn für die verrichtete Arbeit, die ein Arbeitnehmer erbringt, sondern ebenso weitere Einkünfte, die er in Form von Gratifikationen, Tantiemen, Wartegeldern, Ruhegeldlern, Witwen- und Waisengeldern oder weiteren Bezügen erhält. Wichtig ist, dass diese Einkünfte mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen müssen, wobei es keine Rolle spielt, ob die Einkünfte dann regelmäßig oder einmalig zustande kommen.

Abgesehen von den genannten Geldern werden auch Sachbezüge dem Arbeitslohn zugeordnet. Bei solchen handelt es sich beispielsweise um Firmenwohnungen, die der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern unentgeltlich oder verbilligt zur Verfügung stellt. Das gleiche gilt für Firmenfahrzeuge oder weitere Waren und Dienstleistungen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024