Möchten Sie die Umsatzsteuervoranmeldung über die Abgabefrist des Finanzamts hinaus einreichen, dann können Sie einen Antrag auf eine Dauerfristverlängerung 2018 stellen. Wird Ihnen der Antrag gestattet, dann haben Sie einen weiteren Monat nach Ablauf der Frist Zeit, die Umsatzsteuervoranmeldung einzureichen.
Bei Unternehmen ist die Abgabefrist abhängig von der Umsatzhöhe aus dem vorherigen Jahr oder von den geschätzten Umsätzen, wenn eine Existenzgründung vorliegt. Monatlich, jedes Quartal oder einmal im Jahr können Umsatzsteuervoranmeldungen eingereicht werden.
Unternehmen, bei denen jeden Monat die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung fällig wird und die einen Antrag auf Dauerfristverlängerung gestattet bekommen haben, müssen dafür eine Sondervorauszahlungen leisten, bei der es sich um ein Elftel der Umsatzsteuervorauszahlung aus dem Vorjahr handelt.
Steuerformulare 2017
Indem die Sondervorauszahlungen geleistet werden, wird verhindert, dass die Unternehmen durch die spätere Leistung der Umsatzsteuer einen Zinsgewinn erhalten. Zur Rückzahlung der Sondervorauszahlung kommt es erst bei der letzten Umsatzsteuervoranmeldung.
Sowohl der Antrag auf Dauerfristverlängerung als auch die Anmeldung der Sondervorauszahlung erfolgt elektronisch an das Finanzamt und werden mittels des Vordrucks USt 1H vorgenommen. Von der elektronischen Vorgehensweise wird abgesehen, wenn unbillige Härten vermieden werden wollen.