Kredite

Darlehen

Darlehen – Übersicht der Darlehensarten mit Vorteilen und Nachteilen

Darlehen

Je nachdem ob der Darlehensgeber bei Darlehen privat oder unternehmerisch ist, zählen die Einnahmen wie Zinsen, Disagio oder Kreditgebühren zu verschiedenen Kategorien. Während sie bei privaten Darlehensgebern zu Einkünften aus Kapitalvermögen zählen, handelt es sich bei unternehmerischen Darlehensgebern um Betriebseinnahmen.

Sowohl private als auch betriebliche Darlehensnehmer können die Kosten, die mit einem Darlehen für sie in Form von Kreditgebühren oder Zinsen anfallen, steuerlich absetzen. Dafür müssen die Ausgaben jedoch mit der Erzielung von Einnahmen in Verbindung stehen, was bei privaten Darlehensnehmern dann der Fall sein kann, wenn ein Haus gekauft wird und dieses dann vermietet wird. Das Darlehen an sich kann dagegen nicht abgesetzt werden. Die mit dem Darlehen verbundenen Kosten gelten bei betrieblichen Darlehensnehmern als Betriebskosten und bei privaten Darlehensnehmern als Werbungskosten.

Gewähren Angehörige einander Darlehen, dann muss dabei der Fremdvergleich gelten, wodurch vertraglich die gleichen Konditionen festgelegt werden müssen, wie sie auch bei einem Darlehen an Fremde vorhanden wären. Diese Konditionen beinhalten beispielsweise die Laufzeit des Darlehens sowie den Darlehensbetrag und die Berechnung der Verzugszinsen. Sollte der Darlehensvertrag nicht anhand des Fremdvergleichs erstellt worden sein, dann kann es im Nachhinein dazu kommen, dass die Kosten für das Darlehen nicht steuerlich abgesetzt werden können. Liegt ein unverzinsliches Darlehen vor, dann wird die Schenkungsteuer auf den Zinsvorteil des Darlehensnehmers erhoben.

Private Darlehen

Verluste durch ein privates Darlehen können bei Uneinbringlichkeit nicht bei der Steuererklärung angegeben werden. Handelt es sich um ein Darlehen, welches von einem Gesellschafter einer Gesellschaft gewährleistet wird, oder um ein Darlehen des Arbeitnehmers an den Arbeitgeber, dann ist die Absetzung sehr wohl möglich.

In Abhängigkeit von den Umständen können die Darlehensverluste in Form von Anschaffungskosten steuerlich abgesetzt werden. Dafür muss der Gesellschafter stark an der Kapitalgesellschaft beteiligt sein. Häufig findet man bei diesen Darlehen sogenannte eigenkapitalersetzende Charakter vor. Unterschieden wird zwischen einem krisenbestimmten Darlehen und einem stehen gelassenen Darlehen. Im ersten Fall sind die Anschaffungskosten gleich dem Darlehensnennwert, da eine Gesellschafter- und eine Rangrücktrittserklärung vorhanden ist. Im zweiten Fall kommt es zur Bewertung der Verluste mit dem gemeinen Wert, wobei es vor dem Ernstfall zum Darlehen kommt, dieses aber nicht während der schweren Zeit, in der das Geld benötigt wird, zurückgezahlt werden muss.

  • Krisenbestimmtes Darlehen:
    Bei einer Krisenbestimmung durch die Insolvenzordnung statt durch eine Gesellschaftererklärung, wird für die Ansetzung der gemeine Wert des Darlehens verwendet.
  • Stehen gelassenes Darlehen:
    Es kommt zum Ansatz des gemeinen Werts des Darlehens bei Beginn des Anfechtungszeitraums, wenn die Krise erst dann auftrat, nachdem der einjährige Anfechtungszeitraum nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung begonnen hatte. Kam es bereits vor dem einjährigen Anfechtungszeitraum nach dem Antrag auf Insolvenzeröffnung zur Krise, dann wir der gemeine Wert des Darlehens bei Krisenbeginn angesetzt.

Kommt es durch einen Konkurs zu Verlusten einer Beteiligung, dann gibt es die Möglichkeit, die Beteiligung gewinnmindernd in der Höhe der Anschaffungskosten abzusetzen. Verluste können auch dann angegeben werden, wenn ein Gesellschafter durch eine Bürgschaft in Anspruch genommen wird. Auch den durch nicht zahlbare Zinsen entstehenden Verlust können Gesellschafter in Form von Einkünften aus Kapitalvermögen bei der Steuererklärung angeben. Bei betrieblichen Darlehen gilt in der Regel, dass die Abschreibung von uneinbringlichen Darlehensforderungen möglich ist.

Damnum

Der Begriff Damnum beinhaltet das Darlehensaufgeld (Agio) und das Darlehensabgeld (Disagio) und wird zusammengesetzt aus der Differenz des Rückzahlungs- und Auszahlungsbetrags eines Kredits. Je nachdem ob ein Damnum als Darlehensauf- oder Abgeld festgelegt wird, kommt es entweder zur Erhöhung des Rückzahlungsbetrags um das Aufgeld oder aber zur Verringerung des Auszahlungsbetrags um das Abgeld. Wichtig bei den Steuern bezüglich eines Damnums ist, dass ein Unterschied zwischen einem privaten und einem betrieblichen Kredit besteht. Darüber hinaus ist ein Damnum einer Zinszahlung gleichzusetzen. Für Darlehensgeber und -nehmer kommt es zu unterschiedlichen steuerlichen Auswirkungen.

Betriebliches Damnum:

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich:
    Ein Rechnungsabgrenzungsposten, zu dessen Auflösung es in Abhängigkeit von der Darlehenslaufzeit kommen muss, wird dann gebildet, wenn bei der Kreditauszahlung das Damnum nicht mit ausgezahlt wurde. Es kommt zu Betriebseinnahmen für den Darlehensgeber und für den Darlehensnehmer zu Betriebsausgaben.
  • Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung:
    Das Damnum gilt als Betriebseinnahme für den Darlehensgeber, welche auch durch Erfassen kenntlich gemacht werden muss. Für den Darlehensnehmer handelt es sich dagegen um Betriebsausgaben, die direkt absetzbar sind und ebenfalls nach dem Abflussprinzip erfasst werden müssen.

Es handelt sich um Finanzierungskosten anstelle von Anschaffungs- und Herstellungskosten bei dem Damnum, wenn der Kredit zum Erwerb von Wirtschaftsgut verwendet wurde.

Bei privaten Darlehensgebern muss das Damnum als Einkünfte aus Kapitalvermögen erfasst werden. Für den privaten Darlehensnehmer kommt eine steuerliche Absetzung des Damnums nur dann in Frage, wenn dieses für die Erzielung von Einkünften verwendet wurde, wie in Form eines Hauskaufs, welches im Nachhinein vermietet wurde.

Arbeitgeberdarlehen

Damit ein Arbeitgeberdarlehen, was ein Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gewährt, nicht als vollständig steuerpflichtiger Arbeitslohn angesehen wird, müssen konkrete Vereinbarungen bezüglich der Laufzeit, Verzinsung, Tilgung und Sicherheiten getroffen werden. Steuern für ein Darlehen müssen ebenfalls gezahlt werden, wenn dieses nicht an den Arbeitgeber zurück gezahlt werden muss. Denn dann gilt das Darlehen ebenfalls als steuerpflichtiger Arbeitslohn.

Bei einem Arbeitgeberdarlehen wird der geldwerte Vorteil ermittelt, indem der Effektivzinssatz der Deutschen Bundesbank herangezogen wird. Dieser wird um 4% gekürzt, woraufhin dann der verminderte Effektivzins mit dem Zinssatz des Darlehens verrechnet wird. Solange nach Ablauf des Lohnzahlungszeitraums die Restschuld des Darlehens 1.080 Euro nicht übersteigt, ist der Zinsvorteil steuerfrei. Dieser wird allerdings nicht für jedes Arbeitgeberdarlehen gleichermaßen angewendet, sondern in jedem Fall neu ermittelt.

Partiarisches Darlehen

Bei einem Partiarischen Darlehen profitiert der Kapitalgeber nicht nur von den Zinsen sondern darüber hinaus auch anteilig vom Geschäftsgewinn oder von einem garantierten Mindestgewinn. Die Einnahmen, die der Kapitalgeber auf diese Weise erzielt, müssen anhand der Kapitalsteuer besteuert werden, da es sich um Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt.

Darlehensrechner

Aktualisiert am 11. April 2024