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Bußgeldkatalog 2024

Bußgeldkatalog – Berechnung möglicher Strafen mit dem Bußgeldgeldrechner

Bußgeldkatalog

Der Bußgeldkatalog wurde neu aufgestellt: Kraftfahrer, aber auch Radfahrer, Falschparker und Auto-Poser, werden drastischer zur Kasse gebeten, falls sie sich nicht an die Straßenverkehrsordnung (StVO) halten.

Radfahrer auf Fußwegen können jetzt massiv zur Kasse gebeten werden. Ebenso müssen Lkw-Fahrer mit härteren Strafen rechnen, sobald sie zum Beispiel Fahrverbote nicht einhalten. Autofahrer sollten ihren Pkw auch nicht mehr achtlos abstellen. Denn das Bußgeld, für laut StVO regelwidriges Parken auf Rad- und Gehwegen, wurde ebenfalls angehoben. Der gültige Bußgeldkatalog sieht zum Teil erheblichere Strafen als bisher vor. Dafür fallen auf der anderen Seite Strafen bei Verstößen, die nicht wirklich verkehrsrelevant sind, weg.

Neuer Bußgeldkatalog

Insgesamt hat der Gesetzgeber das Regelwerk zur Ahndung von Verstößen im Straßenverkehr mit der diesjährigen Neufassung gestrafft. Die Bußgeldkatalog-Verordnung (BkatV), so die offizielle Bezeichnung, ist seit Jahrzehnten mit dem Verkehrszentralregister in Flensburg verbunden. Je nach Verstoß gegen die StVO werden Punkte in Flensburg vergeben. Bislang galten 18 Punkte als Höchstgrenze, bei welcher der Führerschein einbezogen wurde.

Nunmehr ist diese Grenze bereits bei 8 Punkten erreicht. Dafür reduzierte der Gesetzgeber die Zahl der relevanten Verstöße. Der neue Bußgeldkatalog soll dazu dienen, künftig Verstöße im Straßenverkehr effektiver und erzieherisch wirksamer verhängen zu können. Kraftfahrer werden auf diesem Weg zum Einhalten der StVO animiert. Mit der Anwendung des Bußgeldkatalogs soll letztlich ein Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit in Deutschland geleistet werden.

Im aktuellen Bußgeldkatalog hat sich folgendes geändert:

  • Wer bei einem Stau keine Rettungsgasse bildet oder diese sogar selbst nutzt, muss künftig mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Wer einen E-Auto-Ladeplatz oder einen Carsharing-Stellpatz zuparkt, wird mit 55 Euro verwarnt.
  • Für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz werden 55 Euro statt 35 Euro fällig.
  • Wer Gehwege, Radwege oder Seitenstreifen vorschriftswidrig befährt, muss statt bisher 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße rechnen.
  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, finden unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro, statt wie bisher bis zu 15 Euro.

Punkte in Flensburg gelten separat

Ein Vorteil für Kraftfahrer ist die Neuregelung der Verjährung. Künftig wird jeder Punkt separat gelöscht. Bisher war es so, dass mit jedem neu erteilten Punkt die Löschfrist von vorne begann. Dafür bleiben jetzt aber die Punkte in Flensburg deutlich länger gültig. Je nach Vergehen beträgt die Löschungsfrist von zweieinhalb bis zu zehn Jahren.

Einer der häufigsten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung – StVO – ist das Überschreiten der zugelassenen Höchstgeschwindigkeit. So werden bei einer Tempoüberschreitung innerorts von bis zu 10 km/h 30 Euro statt 15 fällig, bei einer Tempoüberschreitung von 11 – 15 km/h 50 Euro statt 25 Euro und von 16 – 20 km/h 70 Euro statt 35 Euro. Bei einem um 21 bis 25 Stundenkilometer zu schnellem Fahren beträgt das Bußgeld 80 Euro und einen Punkt in Flensburg als Strafe. Das Überschreiten der Promillegrenze muss ebenfalls häufig geahndet werden. Laut StVO werden Verstöße beim Fahren unter Alkohol, gemeint ist das Überschreiten der Promillegrenze bei 1,1 Promille, besonders drastisch bestraft. Bislang gab es in solchen Fällen ein Bußgeld in Höhe von ein bis zwei Monatsgehältern, dazu mindestens sechs Monate Führerscheinentzug und 7 Punkte in Flensburg.

Das Bußgeld und die Dauer des Führerscheinentzugs wurden beim Überschreiten dieser Promillegrenze beibehalten. Dagegen gibt es beim Überschreiten dieser Promillegrenze ab 2014 aber nur zwei Punkte in Flensburg. Damit werden Alkoholsünder mit dem neuen Bußgeldkatalog günstiger gestellt. Beim Absenken der maximalen Punktzahl von 18 auf 8 Punkte hätte es im gleichen Verhältnis bei diesem Verstoß eigentlich 3 Punkte geben müssen.

Bei Alkoholfahrt

Aber auch das Überschreiten der Promillegrenze von 0,3 Promille führt bei Anzeichen von Fahrunsicherheiten bereits heute laut StVO zum Entzug des Führerscheins. So besehen sollten vor allem Alkoholfahrten für jeden Kraftfahrer ein Tabu bleiben, um das Leben und die Gesundheit anderer Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden. Genau dieser Ansatz steht hinter der Beibehaltung der Promillegrenze durch den Gesetzgeber, der mit der Androhung drastischer Strafen mittels Bußgeldkatalog die Zahl von Alkoholfahrten vermindern möchte.

Punkte in Flensburg werden den Kraftfahrern mithilfe einer Ampel deutlich gemacht. Wer nur ein bis drei Punkte hat, der erhält eine grün dargestellte Vormerkung. Hat ein Kraftfahrer Punkte in Flensburg welche sich auf 4 oder 5 Punkte summieren, dann sieht er gelb für eine Ermahnung. Zählt das Punktekonto bereits 6 oder 7 Punkte, dann zeigt Flensburg die Rote Karte. Im Gegensatz zum Fußballspiel wird der Kraftfahrer hier noch nicht vom Feld verwiesen. Aber bei acht Punkten ist das Maß voll. Dann muss der Autofahrer laut Bußgeldkatalog den Führerschein abgeben und die Fahrbahn als Kraftfahrer verlassen.

Bußgeldkatalog übersichtlicher

Die Neuordnung des Punktesystems für das Punktesystem in Flensburg soll Kraftfahrern künftig zu mehr Vorsicht und Rücksichtnahme im Straßenverkehr erziehen. Zugleich ist sie Ausdruck für ein praxisnahes Handeln der Politik. Ob Verstöße gegen das Einhalten der Promillegrenze oder der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, das Falschparken oder das Fahren ohne angelegten Sicherheitsgurt im Alltag wirklich der Vergangenheit angehören, das muss sich der Bußgeldkatalog in seiner Neufassung erst noch erweisen. Punkte Flensburg, diese Worte beschreiben zugleich ein juristisches Feld mit vielen offenen Fragen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024