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Bundesregierung beschließt Meilenstein für digitale Verwaltung

Mehr digitale Dienstleistungen für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen

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Die Bundesregierung hat im Kabinett ein Paket für die digitale Verwaltung beschlossen, das darauf abzielt, den Bürgern und Unternehmen mehr digitale Verwaltungsdienstleistungen anzubieten. Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist ein Gesetzentwurf zur Änderung des Onlinezugangsgesetzes, der den Rahmen für die weitere Digitalisierung der Verwaltung setzt.

Das Paket umfasst auch die Eckpunkte für eine moderne und zukunftsgerichtete Verwaltung, einschließlich der Verzahnung des Onlinezugangsgesetzes mit Großprojekten wie digitalen Identitäten. Bis spätestens 2024 sollen 15 wichtige Leistungen, darunter Ummeldungen, Eheschließungen, Baugenehmigungen und Elterngeldanträge, deutschlandweit digital beantragt werden können. Das Gesetz bringt Vorteile für Bürger, Unternehmen und die Verwaltung selbst. Es regelt unter anderem die Einführung eines zentralen Bürgerkontos, die rechtssichere Beantragung von Leistungen mit der Onlineausweisfunktion des Personalausweises, die Klarstellung der Datenschutzverantwortlichkeit und die Verbesserung der Nutzerfreundlichkeit und Barrierefreiheit.

Für Unternehmen werden alle Anträge über ein Konto gestellt, und unternehmensbezogene Verwaltungsdienstleistungen werden nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten. Die Digitalisierung soll auch dem Fachkräftemangel in der Verwaltung entgegenwirken und die Mitarbeitenden entlasten. Neben den gesetzlichen Fortschritten hat die Bundesregierung auch Maßnahmen ergriffen, um staatliche Leistungen online leichter zugänglich und erkennbar zu machen.