Ratgeber Sozialversicherung

Betreuungsgeld 2024

Betreuungsgeld – diese Leistung ist ausgesetzt

Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist zurzeit ausgesetzt und ein Antrag auf Leistung kann daher nicht eingereicht werden. Folgendes gilt für das Betreuungsgeld: Es handelt sich dabei um eine staatliche Geldleistung an Eltern, die bewusst auf einen Krippenplatz oder eine staatlich bezuschusste Tagesmutter verzichten und das Kind bis zum dritten Geburtstag zu Hause in Vollzeit erziehen. Aber auch berufstätige Eltern können die Geldleistung beantragen, wenn sie beispielsweise das Kind privat von den Großeltern betreuen lassen.

Das Betreuungsgeld in Höhe von 150,- monatlich wurde zum 1. August 2013 eingeführt und beruht auf der Grundlage des § 16 SGB VIII, in welchem es um die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie geht.

Anspruch auf das Geld haben Eltern von Kindern unter drei Jahren, die nach dem 31. Juli 2012 geboren worden sind und nicht in einer öffentlich bezuschussten Tageseinrichtung oder in einer Kindertagespflegeeinrichtung betreut werden. Da der Rechtsanspruch ab dem Tag der Antragstellung gilt, gibt es keine rückwirkende Erstattung. Gezahlt wird es vom 15. bis zum 36. Lebensmonat, die Leistungsdauer beträgt dabei maximal 22 Monate. Es gibt aber auch Ausnahmen: Wird kein Elterngeld mehr gezahlt, können Eltern gegebenenfalls die Geldleistung beantragen, bevor das Kind den 15. Lebensmonat vollendet hat.

Wegfall von Betreuungsgeld

Das Betreuungsgeld ist eine steuerfreie Geldleistung. Nimmt das Kind aber während des Bezugsraumes eine Kinderbetreuung in einer Kindertagesstätte oder bei einer Tagesmutter in Anspruch, muss das unverzüglich der Betreuungsgeldstelle mitgeteilt werden. Der Bezug des Geldes endet dann in dem Monat, in dem das Kind erstmalig die Kita oder Tagesmutter besucht. Wird ein solcher Betreuungsplatz nicht rechtzeitig oder gar nicht gemeldet, machen sich die Eltern unter Umständen strafbar. Im geringsten Fall handelt es sich bereits um eine bußgeldbehaftete Ordnungswidrigkeit.

Wenn Eltern die Geldleistung beantragen, kann bereits auf dem Formular angegeben werden, ab wann das Kind eine Kita oder eine staatlich bezuschusste Tagesmutter besuchen wird. Die Bezugsdauer endet dann automatisch.

Betreuungsgeld beantragen

Das Betreuungsgeld beantragen Eltern in ihrem jeweiligen Bundesland. Die Betreuungsgeldstellen befinden sich in der Regel in den Landkreisen, Städten oder Gemeinden. Wo genau Eltern das Betreuungsgeld beantragen können, erfahren sie auf der Internetseite des jeweiligen Landesministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit. Aber auch bei den zuständigen Gemeinden bzw. der Stadt kann nachgefragt werden.

Abzüge bei der Berechnung

Wenn Eltern, die andere Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder einen Kinderzuschlag beziehen, das Betreuungsgeld beantragen, muss mit Abzügen gerechnet werden. Arbeitslosengeld I, ein Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit sowie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind davon allerdings nicht betroffen. In diesen Fällen können Eltern das Geld beantragen, ohne dass es zu einer Verrechnung kommt. Wer diese Leistung beantragen möchte, muss einen zweiseitigen Antrag ausfüllen. Den entsprechenden Vordruck gibt es bei der jeweiligen Betreuungsgeldstelle und ist außerdem bereits im Internet zu finden.

Kritik

Seit der Einführung des Betreuungsgeldes musste die staatliche Leistung viel Kritik einstecken. In den meisten Bundesländern war das Interesse zu Beginn eher gering. In den ersten drei Monaten wurden landesweit knapp 20.000 Anträge gestellt – davon wurden allerdings auch noch mehr als 3.700 abgelehnt, da die Bedingungen nicht erfüllt worden sind. Der Hauptgrund war vor allem der Stichtag – die Kinder waren schlichtweg zu alt.

Kritiker bezeichnen das Betreuungsgeld häufig als „Herdprämie“ und sind davon überzeugt, dass falsche Anreize geschaffen werden. Ihre Befürchtung: Vor allem sozialschwache Familien würden das Betreuungsgeld beantragen, sodass es hier zu einem weiteren Bildungsdefizit bei den Kindern kommt. Weiterhin würde das Betreuungsgeld einen frühzeitigen Wiedereinstieg der Mutter in das Berufsleben verhindern. Vor allem die politischen Gegner hätten sich gewünscht, Kitas weiter auszubauen, anstatt erneut dauerhafte Ausgaben einzuplanen. Inzwischen ist jedoch die Zahl bewilligter Anträge deutlich gestiegen. Die Befürworter des Betreuungsgeldes begrüßen die Wahl der Eltern zwischen einem Betreuungsplatz und Betreuungsgeld.

Aktualisiert am 30. Januar 2024