Finanzierungsratgeber

Bausparvertrag 2024

Bausparvertrag – Anbieter und Varianten

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Vertrag, den ein Kunde mit einer Bausparkasse abschließt. Primäres Ziel hiervon ist die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Investitionen, wie der Kauf, der Umbau oder die Renovierung einer Immobilie. Abgesehen davon kann er auch einfach zum Vermögensaufbau oder zur Altersvorsorge dienen.

Beim Bausparvertrag werden im Allgemeinen ein Sparplan und ein Darlehen miteinander verbunden. Es handelt sich dabei also um eine relativ sichere Anlage, da kein Verlustrisiko besteht und es einen lukrativen Zins gibt.

Die Laufzeit beläuft sich inklusive Rückzahlung meist auf circa 20 Jahre. Die Bausparkasse legt dabei im Bauspartarif die Zinsen, also Einlage- und Darlehenszinsen und bestimmte Mindestsätze fest. Diese beinhalten unter anderem die Mindestsparzeit, das Mindestsparguthaben und die Mindestbewertungszahl. Bauspartarife können also individuell variieren.

Zusätzliche bei Vertragsabschluss festgelegte Werte sind folgende:

Sparanteil und Darlehensanteil im Bausparvertrag

Zunächst legt der Kunde die sogenannte Bausparsumme fest. Diese dient als Kapital für die Immobilienfinanzierung und stellt auch den eventuellen Darlehensbetrag dar. Außerdem gibt es während der Laufzeit feste regelmäßige Ansparraten. Der Kunde spart damit über einen bestimmten Zeitraum auf eine festgelegte Summe hin, bei deren Erreichen er das Darlehen ausgezahlt bekommt. Die Auszahlung nennt sich auch Zuteilung. Die Sparzinsen werden letztendlich allerdings durch die abschließende Provision gemindert.

Die primäre Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens ist zunächst eine ausreichende Bonität oder Sicherheiten von Seiten des Kunden. Ob oder inwiefern das Darlehen ausgezahlt wird, hängt darüber hinaus von der Zahlungsverantwortung des Kunden ab. Das soll heißen, dass eine einschränkende Wirkung eintreten kann, wenn Ansparraten nicht in voller Höhe oder rechtzeitig gezahlt werden.

Wie schon erwähnt, spart der Kunde in einem Bausparvertrag über einen bestimmten Zeitraum auf eine bestimmte Summe hin, bei deren Erreichen die Zuteilung erfolgt. Der Zuteilungszeitpunkt ist jedoch nicht von vornherein sicher, die Bank kann nur eine Schätzung vornehmen. Alternativ zur Auszahlung bei Erreichen eines bestimmten Sparguthabens, kann die Auszahlung auch bei Kündigung erfolgen.

Zinsen auf das Darlehen stehen vom Zeitpunkt der Auszahlung bis zur endgültigen Tilgung fest.

Vertriebswege und Anbieter von Bausparplänen

Ein Bausparplan ist ein Angebot von Bausparkassen oder Kreditinstituten. Bevor Sie sich festlegen, sollten Sie sich über ihre Ziele und die möglichen Variationen in den Bauspartarifen bewusst sein. Zusätzliche Informationen bieten Berater in den jeweiligen Filialen, im Internet oder telefonisch. Die Berater sind in diesem Fall gesetzlich verpflichtet, unter anderem die Regelung der Einlagensicherung zu erläutern.

Normalerweise deckt die Einlagensicherung auch Anlagebeträge bis zu 100.000 Euro pro Kunde ab. Im Falle einer höheren Summe ist ein Kredit- oder Insolvenzrisiko nicht auszuschließen.

Zur Nutzung des Bausparvertrages für die Altersvorsorge oder den Vermögensaufbau können steuerlich geförderte vermögenswirksame Leistungen, die Arbeitnehmer-Sparzulage und die Wohnungsbauprämie in Anspruch genommen werden.

Arbeitnehmer-Sparzulage

Bei der Arbeitnehmer-Sparzulage überweist der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen auf das Bausparkonto. Es handelt sich dabei um einen Anteil von 9 % der jährlichen Sparbeträge eines Arbeitnehmers. Diese Option ist für Arbeitnehmer aller Art verfügbar. Voraussetzungen sind die Angabe in der Steuererklärung, die uneingeschränkte Einkommenssteuerpflicht und ein maximal zu versteuerndes Jahreseinkommen von 17.900 Euro. Für Ehepartner gilt bei Letzterem der doppelte Betrag. Der Höchstbetrag der Arbeitnehmer-Sparzulage pro Arbeitnehmer beläuft sich auf 470 Euro pro Jahr.

Wohnungsbauprämie beim Bausparvertrag

Die Wohnungsbauprämie beträgt 8,8 % der eigenen Einzahlungen und der dafür gutgeschriebenen Zinsen. Hierbei darf das maximal zu versteuernde Einkommen höchstens bei 25.600 Euro pro Jahr liegen. Auch bei allen in diesem Abschnitt gegebenen Zahlen gilt für Ehepaare der doppelte Betrag. Bezieher der Wohnungsbauprämie müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Die maximale Prämie pro Jahr beträgt dann 45,06 auf 512 Euro Sparleistung. Die Mindestsparleistung muss 50 Euro betragen.

Eine Bedingung für die Wohnungsbauprämie ist, dass sie wirklich nur für wohnwirtschaftliche Zwecke verwendet wird. Eine Ausnahme davon besteht bei unter 25-jährigen. Diese können frei über den abschließenden Betrag verfügen und diesen beispielsweise für ein Auto oder eine Wohnungseinrichtung verwenden.

Wer steuerliche Freibeträge nutzen möchte, muss bei der Bausparkasse oder dem Kreditinstitut einen Freistellungsauftrag erteilen.

Beaufsichtigung der Bausparkassen und Kreditinstitute

Bausparkassen und Kreditinstitute im Inland benötigen von der BaFin eine Erlaubnis für Einlagen- oder Kreditgeschäfte. Für die Beaufsichtigung der Geldinstitute hinsichtlich der Solvenzaufsicht sind in Deutschland die BaFin, die Deutsche Bundesbank und im größeren Rahmen zusätzlich die Europäische Zentralbank zuständig.

Die Beaufsichtigung durch die BaFin umfasst hingegen nicht die Überprüfung der Zinskonditionen in beiden Phasen des Bausparvertrages oder die Überprüfung der vertraglichen Bedingungen. Fallen Geldinstitute nicht unter deutsche Aufsicht, so kann es einschränkende Auswirkungen auf den Kunden haben, da unter anderem verschiedene gesetzliche Grundlagen gelten können.

Bausparen

Aktualisiert am 30. Januar 2024