Die Bundesregierung entlastet Studierende und BAföG-Geförderte finanziell durch eine höhere BAföG-Förderung, die Einbeziehung der Energiepreispauschale, den Heizkostenzuschuss und eine Einmalzahlung für alle Studierenden.
Folgende Verbesserungen beinhaltet die BAföG-Reform, die bereits zum 1. August in Kraft getreten ist, sodass Studierende, Schülerinnen und Schüler schon in diesem Wintersemester von erheblichen Leistungsverbesserungen profitieren können: Der Förderungshöchstbetrag steigt von 861 Euro auf 934 Euro. Zugleich wird die Altersgrenze auf 45 Jahre bei Beginn der Ausbildung angehoben. Die Freibeträge vom Elterneinkommens der BAföG-Gefördertden werden außerdem um 20,75 Prozent angehobmen. Der Wohnbedarfszuschlag wird von 325 Euro auf 360 Euro angehobnen
Die Bundesregierung hat aufgrund der steigenden Energiepreise einen Heizkostenzuschuss beschlossen. BAföG-Geförderte und Aufstiegs-BAföG-Geförderte, die einen Unterhaltsbeitrag erhalten, werden pauschal einmalig 230 Euro bekommen. Darüber hinaus ist für Ende des Jahres oder Anfang 2023 eine weitere Auszahlung in Höhe von 345 Euro geplant.
Die Studierenden und Fachschülerinnen und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Bund und Länder entwickeln dafür eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Das Gesetz soll voraussichtlich am 21. Dezember in Kraft treten.
Für alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen, die neben dem Studium arbeiten, zum Beispiel als Werkstudenten, galt zudem die Energiepauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte durch den Arbeitgeber im September.