Ratgeber Sachversicherung

Auslandsreisekrankenversicherung 2024

Auslandsreisekrankenversicherung – der richtige Schutz bei Krankheit im Ausland

Auslandsreisekrankenversicherung 2021

Haben Sie eine Auslandsreisekrankenversicherung abgeschlossen, dann werden Ihnen gewisse Leistungen erbracht und zwar unabhängig davon, in welchem Land Sie Urlaub machen. Die genannten Leistungen sind in der Regel der Standard, während es durchaus weitere Leistungen gibt, die in vielen Fällen von einer Auslandsreisekrankenversicherung gewährleistet werden.

Eine dieser Zusatzleistungen ist der Rücktransport aus dem Urlaubsland nach Deutschland. Die Kosten dafür werden beispielsweise dann von der Versicherung übernommen, wenn schwere Erkrankungen oder Verletzungen vorliegen, die medizinische Versorgung im Urlaubsland deutlich schlechter ist als die in Deutschland, der Krankenhausaufenthalt im Urlaubsland über 14 Tage hinaus gehen würde und dadurch die Kosten eines Rücktransports geringer wären oder wenn von einem besseren Heilungsprozess im Heimatland ausgegangen wird.

Unter gewissen Umständen wird auch der Rücktransport einer Begleitperson übernommen. Da die Versicherung nicht nur die Kosten übernimmt, sondern auch dem Kunden die Organisation des Transports abnimmt, sollten Sie im Ernstfall vor dem Transport mit Ihrer Versicherung sprechen. Im Normalfalls wird der Patient dann an den Wohnsitz oder aber das Krankenhaus in der Nähe des Wohnsitzes gebracht.

Leistungen Auslandsreisekrankenversicherung Kostenerstattung für:

  • ambulante medizinische Behandlungen durch einen Arzt, Heilpraktiker, Chiropraktiker oder Osteopathen
  • alternative Behandlungsmethoden
  • stationäre Behandlungen im Krankenhaus
  • Behandlungen beim Zahnarzt, wie Zahnersatz oder dessen Reparatur; der Arzt kann frei gewählt werden
  • Krankentransport im Urlaubsland
  • Medikamente und Verbandmittel
  • Heilbehandlungen wie Massagen und Inhalationen
  • Hilfsmittel, von denen das erste Mal Gebrauch gemacht werden muss
  • psychotherapeutische Erstbehandlungen in Folge von Unfällen, Naturkatastrophen oder Gewaltverbrechen

Todesfall und Überführung

Sollte der traurige Fall eintreten, dass im Urlaub jemand zu Tode kommt, dann übernimmt die Versicherung die Kosten bis zu 10.000 Euro für die Überführung des Toten oder die Bestattung im Urlaubsland.

In den meisten Fällen werden ebenfalls die Kosten übernommen, wenn in einem Aktivurlaub jemand verschwunden ist und gesucht werden muss oder wenn eine Rettung oder Bergung notwendig ist. Der finanzielle Rahmen, in dem die Versicherung die Kosten übernimmt, liegt zwischen 1.500 und 10.000 Euro. In solchen Fällen eignet sich auch eine Auslandsreise-Unfallversicherung.

Auslandsreisekrankenversicherung 2021 bei der HanseMerkur

Kinder in der Auslandsreisekrankenversicherung

Werden Kinder im Urlaub krank oder müssen aus anderen Gründen stationär behandelt werden, dann zahlt die Versicherung ebenfalls die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung der Eltern oder anderer Begleitpersonen. Für diese Leistungen wird eine bestimmte Altersgrenze der Kinder festgelegt. Sollten die Eltern oder Begleitpersonen selber erkranken oder sogar versterben und die Kinder haben keine andere Bezugsperson vor Ort, dann übernimmt die Versicherung auch die Kosten für eine Kinderbetreuung, für die Rückreise oder für die Anreise einer Bezugsperson.

Viele Versicherungen gewährleisten auch Leistungen im Inland, sodass Sie auch im Urlaub in Deutschland davon profitieren können. Müssen Sie beispielsweise am Urlaubsort stationär behandelt werden, gewährleistet Ihnen die Versicherung ein Krankenhaustagegeld. Auch der Rücktransport zu Ihrem Wohnsitz und die Überführung, falls es zum Tode kommen sollte, werden von der Versicherung übernommen.

Zu den Leistungen der Versicherungen zählt allerdings nicht nur die Kostenübernahme, sondern ebenfalls die Unterstützung in schwierigen Fällen. So ist ein Telefonservice zu jeder Zeit zu erreichen, über den dann mit der Versicherung Kontakt aufgenommen werden kann, damit für Auskunft gesorgt wird. Informationen über Krankenhäuser, Ärzte die im besten Fall deutsch oder englisch sprechen und verfügbare Dolmetscher werden dann an den Patienten weitergeleitet.

Auch bei der Kontaktaufnahme zu Angehörigen oder dem eigenen Arzt in Deutschland unterstützt die Auslandsreisekrankenversicherung. Medikamente oder Blutkonserven werden ebenfalls von der Versicherung organisiert. Kosten für die Kontaktaufnahme selbst werden in vielen Fällen auch von den Versicherungen übernommen und oftmals muss der Versicherte sich gar nicht selbst mit den Krankenhäusern wegen der Kosten auseiander setzen, denn auch das regelt die Versicherung.

Haben Sie immer die Telefonnummer Ihrer Versicherung dabei, sodass diese im Ernstfall schnellstmöglich kontaktiert werden kann.

So funktioniert der Auslandsreisekrankenversicherung

Damit Sie von den Leistungen einer Auslandsreisekrankenversicherung profitieren können, sollten Sie diese im Vorfeld abgeschlossen haben. Sind Sie erst einmal im Urlaub, gestaltet sich der Abschluss einer Versicherung schwieriger als im Inland. Sollte dies trotzdem der Fall sein, dann sollten Sie schnellst möglich den Abschluss online vornehmen und die Beiträge umgehend bezahlen. Sind Sie bereits erkrankt und wollen dann aus dem Ausland eine Versicherung abschließen, dann stehen Ihnen die Leistungen auch erst ab dem Moment zur Verfügung, was bedeutet, dass Kosten für bereits erhaltene Behandlungen nicht von der Versicherung übernommen werden.

Kosten für Behandlungen in Folge von Erkrankungen im Ausland werden von der Versicherung nur dann übernommen, wenn die Erkrankung auch erst im Urlaub auftrat. Ist schon vorher abzusehen, dass es zu Behandlungen im Ausland kommen wird, etwa aufgrund einer chronischen Krankheit oder weil der Grund der Reise selbst eine Krankheit ist, dann werden die Kosten nicht von der Versicherung getragen.

Ist das bei Ihnen der Fall, dann sprechen Sie schon vor der Reise mit Ihrer Krankenkasse, denn haben gesetzlich Versicherte durch eine Auslandsreisekrankenversicherung nicht die Möglichkeit, die Kosten für Behandlungen erstattet zu bekommen, dann muss die Krankenkasse bis zu sechs Wochen im Jahr die Kosten tragen. Privatversicherte dagegen haben sowohl im Inland als auch im Ausland die gleichen Leistungen zu erwarten. Für unvorhergesehene Erkrankungen oder Unfälle bietet sich allerdings auch für Privatversicherte eine Auslandsreisekrankenversicherung an.

Wie lange gilt die Auslandsreisekrankenversicherung

Im Versicherungsvertrag ist die Dauer der Auslandsreisekrankenversicherung festgelegt. Dadurch bleibt der Versicherungsschutz aus, wenn der Urlaub spontan verlängert wird. Ist bereits vor der Abreise zu erwarten, dass der Urlaub verlängert wird, dann sollten Sie mit Ihrer Versicherung über eine mögliche Verlängerung der Leistungsdauer sprechen. Sind Sie häufig länger im Ausland, als der Versicherungsschutz gilt, sollten Sie über eine langfristige Auslandsreisekrankenversicherung nachdenken. Anders wird die Situation gehandhabt, wenn die pünktliche Abreise aus gesundheitlichen Gründen nicht angetreten werden kann, dann werden die Leistungen auch für den Rest des Aufenthalts gewährleistet.

Wie auch bei der normalen privaten Krankenversicherung erhält der Patient auch bei der privaten Auslandsreisekrankenversicherung zunächst die Rechnung und muss diese begleichen. Um die Kosten dafür erstattet zu bekommen, muss der Patient dann die Rechnung bei der Versicherung nach Vorgaben einreichen. Diese Vorgaben sind den Versicherungsunterlagen zu entnehmen. Bei stationären Behandlungen im Ausland kommt es oft vor, dass der Patient bei der Abrechnung außen vor gelassen wird und nicht zunächst selber zahlen muss, denn der Versicherer kontaktiert das Krankenhaus direkt.

Als Ausland wird in der Regel erst mal jedes Land außerhalb Deutschlands gesehen. Da aber nicht alle Versicherer in jedem beliebigen Land ihren Versicherungsschutz gewährleisten, kann es durchaus dazu kommen, dass wenn eine andere Staatsangehörigkeit als die deutsche besessen wird, genau in dem Land der Schutz nicht gilt. Auch das Land des ständigen Wohnsitzes kann davon ausgenommen sein, wenn die Versicherung in Deutschland abgeschlossen wurde.

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Aktualisiert am 30. Januar 2024