Ratgeber Sozialversicherung

Arbeitslosengeldrechner 2024

Arbeitslosengeldrechner – Berechnung von Arbeitslosengeld und Kurzarbeitergeld

Arbeitslosengeldrechner

Die Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld muss viele Details berücksichtigen. Relativ einfach lässt sich mit einem Arbeitslosengeldrechner ein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 berechnen, während bei der Berechnung des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 („Hartz 4“) die persönlichen Vermögens- und Einkommensverhältnisse einbezogen werden müssen.

Ist der Job gekündigt, stellt sich die Frage, wie es finanziell weitergeht. Wie hoch wird das Arbeitslosengeld oder Hartz IV sein? Wie wird es berechnet? Eine Frage, die sich jeder selbst durch die Eingabe aller Daten in den Arbeitslosengeldrechner beantworten kann.

Wie wird das Arbeitslosengeld berechnet?

Der Arbeitslosengeldrechner benötigt die Angaben, die auch das Amt abfragen wird. So wird auch die Höhe des Arbeitslosengeldes nach dem vorher durchschnittlich erzielten Einkommen berechnet. Zwar entspricht das Ergebnis des Rechners nicht immer eins zu eins dem, was das Amt feststellt, doch liegen die Zahlen meist sehr nah bei denen der Behörde. Vorausgesetzt, der Nutzer des Arbeitslosengeldrechners hat die Eingaben gewissenhaft vorgenommen.

Regelbedarf bei Arbeitslosengeld II/Sozialgeld 2022

(ab 2023 durch das Bürgergeld abgelöst)

Berechtigte

Regelbedarf

geregelt nach

  • Alleinstehende

  • Alleinerziehende

  • Volljährige mit minderjährigem Partner

449 Euro

§ 20 Absatz 2 S.1

  • volljährige Partner

je 404 Euro

§ 20 Absatz 4

  • Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, Personen unter 25 Jahre, die ohne Zusicherung des kommunalen Trägers umziehen (18-24 Jahre)

360 Euro

§ 20 Absatz 3 i.V.m.
§ 20 Absatz 2 S.2 Nr. 2

  • Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr (14 Jahre) bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres

  • minderjährige Partner (14-17 Jahre)

376 Euro

§ 20 Absatz 2 S.2 Nr. 1
§ 23 Nr.1

  • Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6-13 Jahre)

311 Euro

§ 23 Nr.1

  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0-5 Jahre)

285 Euro

§ 23 Nr.1

Berechnungsgrundlage für den Arbeitslosengeldrechner

Grundlage für die Erhebung und die Berechnung für das Arbeitslosengeld ist das Bruttoarbeitsentgelt der vergangenen zwölf Monate. Dazu zählen Weihnachts- und Urlaubsgeld, die dementsprechend bei der Eingabe aller Daten mit berücksichtigt werden müssen. Irrelevant sind Abfindungen oder Entschädigungszahlungen. Sie fließen nicht in die Berechnungen durch Amt für das Arbeitslosengeld und somit auch nicht in die des Arbeitslosengeldrechner mit ein.

Ist der Arbeitslose im vergangenen Jahr weniger als 150 Tage einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen, wird der Bemessungszeitraum auf zwei Jahre erweitert und muss dementsprechend für das Arbeitslosengeld berücksichtigt werden. Hat der Arbeitslose auch in diesem erweiterten Zeitraum keine 150 Tage lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet, wird das Arbeitslosengeld nach gesetzlichen Vorgaben festgelegt, die sich an der Qualifikation des Arbeitslosen orientieren. Eine solche Angabe kann ein Arbeitslosengeldrechner nicht verarbeiten. Dafür müssen die genauen, amtlich festgelegten Sätze für das Arbeitslosengeld eingegeben werden.

Arbeitslosengeld Anspruchsdauer

nach Versicherungs­pflichtverhältnissen mit einer Dauer von insgesamt
mindes­tens … Monaten

nach Vollendung des … Lebensjahres

… Monate / Kalendertage

12

-

6/180

16

-

8/240

20

-

10/300

24

-

12/360

30

50.

15/450

36

55.

18/540

48

58.

24/720

Arbeitslosengeld und das Kurzarbeitergeld

Keinen Einfluss auf die Berechnung  für das Arbeitslosengeld mit Hilfe des Arbeitslosengeldrechners hat das Kurzarbeitergeld: Für den Zeitraum, in dem der künftige Arbeitslose weniger Gehalt bezog, wird ihm das Arbeitsentgelt angerechnet, das er üblicherweise erhalten hätte. Aus diesen Bezügen wird ein durchschnittliches tägliches Brutto ermittelt. Diese hochgerechneten Bezüge müssen deshalb auch genauso für das Arbeitslosengeld eingetragen werden. Die so zustande gekommene Summe dient als Bemessungsgrundlage für das Arbeitslosengeld .

In die Kalkulationen der Arbeitslosengeldrechner fließen jedoch noch weitere Faktoren mit ein, die auch bei der Dateneingabe  für das Arbeitslosengeld beachtet werden müssen. So wird von dem Bemessungsentgelt das Leistungsentgelt bestimmt, indem für das Arbeitslosengeld genau 21 Prozent als pauschale Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Gleichzeitig hat die Lohnsteuerklasse Einfluss auf die Höhe der Bezüge, da für das Arbeitslosengeld auch von Arbeitslosen Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag gezahlt werden.

Kinder und das Arbeitslosengeld

Hat der Arbeitslosengeldrechner den Leistungssatz ermittelt, geht es an die Feinarbeit bei der Berechnung  für das Arbeitslosengeld: Sind ein oder mehrere Kinder im Haushalt, muss dies für das Arbeitslosengeld angeben werden. So erhalten Arbeitslose mit Kindern 67 Prozent des Leistungsentgelts. Alle anderen nur 60 Prozent des vorher verdienten Nettogehaltes. Darüber hinaus muss für das Arbeitslosengeld noch eingegeben werden, ob der Arbeitslose in den neuen oder alten Bundesländern beschäftigt war. Relevante Daten, da die Bezüge für das Arbeitslosengeld unterschiedlich ausfallen und dementsprechend vom Arbeitslosengeldrechner berücksichtigt werden müssen.

Aus der aus allen in den Arbeitslosengeldrechner eingetragenen Daten resultierenden Summe berechnet der Arbeitslosengeldrechner das Arbeitslosengeld für 30 Tage. Und zwar unabhängig davon, wie viele Tage ein Monat hat. Dies entspricht einer gesetzlichen Bestimmung, der jeder Arbeitslosengeldrechner folgt. Übrigens: Unabhängig davon, wie viel der Arbeitslose zuvor verdient hat, erhält er nicht mehr als die Beitragsbemessungsgrenze, die auch jeder Arbeitslosengeldrechner für das Arbeitslosengeld kennt.

Arbeitslosengeldrechner für Arbeitslosengeld 1

Um die Höhe eines Arbeitslosengeld 1 in 2021 zu berechnen, benötigt der Arbeitslosengeldrechner im Normalfall nur wenige Angaben: Das durchschnittliche Einkommen der letzten zwölf Monate, die individuelle Steuerklasse sowie Angaben zu unterhaltsberechtigten Kindern. Für Arbeitslose ohne Kinder beläuft sich der Anspruch auf 60 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten zwölf Monate. Ist mindestens ein Kind vorhanden, berücksichtigt der Arbeitslosengeldrechner den erhöhten Satz von 67 Prozent.

Eine Sonderregelung findet Anwendung, wenn in den letzten beiden Jahren bereits Arbeitslosengeld 1 bezogen wurde. In diesem Fall wird dasselbe Gehalt wie beim vorherigen Bezug von Arbeitslosengeld 1 angenommen, sofern das zuletzt erzielte Einkommen geringer war. Angabe zu Vermögensverhältnissen benötigt der Arbeitslosengeldrechner beim Arbeitslosengeld 1nicht, da es sich um eine Versicherungsleistung wie eine Krankenversicherung handelt, die unabhängig von der Bedürftigkeit gezahlt wird. Auch eine Abfindung wird nicht berücksichtigt, sofern der Arbeitnehmer im Gegenzug für den Erhalt der Abfindungen nicht einer vorzeitigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Kündigungsfrist zugestimmt hat.

Arbeitslosengeldrechner für Arbeitslosengeld 2

Hier gestaltet sich die Berechnung erheblich komplizierter, da es sich beim Arbeitslosengeld 2 um eine steuerfinanzierte Leistung handelt, die nur im Fall der Bedürftigkeit erbracht wird. Zu berücksichtigen sind also vorhandenes Vermögen sowie jede Art von Einkünften, beispielsweise aus einem Nebenjob, einer geringfügigen Beschäftigung oder einer Rente.

Sind weder zu berücksichtigendes Vermögen noch ein Einkommen vorhanden, beträgt der Regelsatz für einen Single 359 Euro monatlich. Zwei erwachsene Hilfebedürftige, die eine so genannte Bedarfsgemeinschaft bilden, erhalten je 90 Prozent dieses Betrags.

Die Leistungen für Kinder für das Arbeitslosengeld 2 sind altersabhängig und werden vom Arbeitslosengeldrechner automatisch ermittelt. Zu beachten ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine Neuberechnung der Leistungen für Arbeitslosengeld 2 gefordert hat. Es gelten also nach wie vor die bisherigen Regelungen. Zusätzlich zum Regelsatz werden die Kosten der Unterkunft übernommen, bei Mietern also die Miete und die Nebenkosten incl. der Heizkosten. Die Kosten für den Haushaltstrom müssen aus dem Regelsatz gezahlt werden.

Der Arbeitslosengeldrechner benötigt für das Arbeitslosengeld 2 eine Reihe von Angaben zum Vermögen bzw. Einkommen. Zunächst ist zu prüfen, ob Barvermögen vorhanden ist. Dieses bleibt unberücksichtigt, soweit es den Freibetrag von 150 Euro pro Lebensjahr –mindestens aber 3100 Euro – nicht übersteigt. Hinzu kommt ein Freibetrag von 750 Euro pro Person für Anschaffungen. Ein Auto bleibt unberücksichtigt, sofern es „angemessen“ ist. Ein genauer Wert ist gesetzlich nicht festgelegt, die Rechtsprechung legt üblicherweise einen Wert vom maximal 7.500 Euro zugrunde.

Freibeträge beim Arbeitslosengeld

Höhere Freibeträge gelten für Vermögen, das für die Altersvorsorge bestimmt und auch entsprechend angelegt ist. Wichtig für das Arbeitslosengeld 2 ist, dass vertraglich eine vorzeitige Verwertung des angelegten Kapitals ausgeschlossen ist.  Ist darüber hinaus Einkommen vorhanden, benötigt der Arbeitslosengeldrechner für das Arbeitslosengeld 2 auch Angaben zur Art des Einkommens. Handelt es sich um Erwerbseinkommen, bleiben 100 Euro monatlich unberücksichtigt. Für andere Einkommensarten wie z.B. Renten, Unterhalt oder Kindergeld existiert ein solcher Freibetrag nicht.

Während ein Arbeitslosengeldrechner einen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 im Normalfall sehr präzise bestimmen kann, sollten die Ergebnisse beim Arbeitslosengeld 2 eher als Richtwerte interpretiert werden. Es sind derart viele Sonderfälle zu berücksichtigen, dass selbst die behördlichen Bescheide in vielen Fällen zunächst fehlerhaft.

Arbeitslosengeldrechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024