Ratgeber Steuererklärung

Arbeitskleidung 2024

Arbeitskleidung von der Steuer absetzen

Arbeitskleidung absetzen

Wird für die berufliche Tätigkeit bestimmte Kleidung benötigt, kann der Arbeitgeber entweder die Arbeitskleidung (Berufskleidung) zur Verfügung stellen, steuerfreie Zuschüsse zur Anschaffung leisten oder die Kleidung vom Arbeitnehmer selbst finanzieren lassen. Im letzten Fall hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die Aufwendungen für die Arbeitskleidung bei den Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit in Form von Werbungskosten abzusetzen.

Unter Arbeits- oder Berufskleidung fällt allerdings nur die Kleidung, die ausschließlich zu beruflichen Zwecken genutzt wird. Der Werbungskostenabzug wird somit nicht gewährt, wenn der Arbeitnehmer die Kleidung auch zu privaten Zwecken nutzen kann. Bei Amtstrachten, Arztkitteln, schwarzen Anzügen für Leichenbestatter oder Uniformen handelt es sich eindeutig um Arbeitskleidung.

Der Werbungskostenabzug bleibt auch dann aus, wenn die Aufwendungen für die Arbeitskleidung sehr hoch sind, weil das Erscheinungsbild im Beruf einen gewissen Standard verlangt. Somit sind schwarze Anzüge von Musikern, Blusen von Hotelempfangsdamen, weiße Hosen von Ärzten oder Socken nicht inbegriffen. Leistet der Arbeitgeber einen Zuschuss zu der Arbeitskleidung, handelt es sich in diesem Fall um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Solange für die Arbeitskleidung der Werbungskostenabzug in Frage kommt, kann dieser ebenfalls für die Reinigungskosten genutzt werden. Davon sollte die Quittung aufbewahrt werden, die im Idealfall auch das Produkt benennt, welches gereinigt wurde. Sollte die Arbeitskleidung privat gereinigt werden, werden die Erfahrungssätze der Verbraucherverbände für die Absetzung der Aufwendungen herangezogen.

Aktualisiert am 30. Januar 2024