Ratgeber Gehalt

Übergangsgeld 2024

Was Sie über Übergangsgeld und Insolvenzgeld wissen müssen

Arbeitsförderung, Übergangsgeld und Insolvenzgeld

Beim Übergangsgeld handelt es sich um Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit oder zur Verkürzung dieses Zustandes, wodurch im Endeffekt der Beschäftigungsstand erhöht werden soll. Um dieses Ziel zu erreichen, wird eine Gleichstellung von Männern und Frauen angestrebt.

Darüber hinaus müssen bei der Durchsetzung der Maßnahmen zur Arbeitsförderung die Ziele der Sozial-, Wirtschafts- und Finanzpolitik der Bundesregierung berücksichtigt werden. Das sich ständig im Wandel befindende Dritte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB III) ist die Grundlage für die Leistungen der Arbeitsförderung und erlaubt derzeit die folgenden Leistungen:

  • Berufs- und Arbeitsmarktberatung
  • Vermittlung von Ausbildung und Arbeit
  • Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung und Weiterbildung, bei der Berufswahl und der Ausbildung, bei der Arbeitssuche und dem Erhalt der Arbeitsstelle sowie bei der Integration behinderter Menschen in der Arbeitswelt
  • finanzielle Leistungen bei Arbeitslosigkeit, Teilarbeitslosigkeit, bei Weiterbildung und bei Insolvenz

Unterstützung durch die Arbeitsförderung

Hauptsächlich geht es bei den Leistungen der Arbeitsförderung um Arbeitslosen- und Insolvenzgeld sowie die aktive Arbeitsförderung. Um die Leistungen zu gewährleisten tun sich Arbeitgeber, Arbeitnehmer und die Agenturen für Arbeit zusammen.

Zu den Leistungen der der aktiven Arbeitsförderung zählen allgemein die Beratung, Vermittlung, Unterstützung bei der beruflichen Eingliederung, bei der Berufswahl und bei der Ausbildung, ebenso wie bei der beruflichen Weiterbildung, dem Antritt einer Arbeitsstelle und dem Verbleib an einer Arbeitsstätte, sowie außerdem die Unterstützung für behinderte Menschen in der Arbeitswelt.

Detailliert bedeutet das:

  • Gutscheine zur Aktivierung und Vermittlung
  • Berufsausbildungsbeihilfe während der Ausbildung oder vorbereitenden Maßnahmen
  • berufsvorbereitende Bildungsmaßnahem für die Erlangung eines Schulabschlusses
  • finanzielle Unterstützung für die Erlangung eines Schulabschlusses
  • Kurzarbeitergeld im Fall eines Arbeitsunfalls
  • Wintergeld
  • Unterstützung bei der Teilnahme an Transfermaßnahmen
  • gesonderte Leistungen für die Integration im Arbeitsleben
  • Arbeitslosengeld während beruflicher Weiterbildung

Leistungen, die über die genannten hinaus gehen, gelten als Ermessensleistungen.

Unter die Entgeltersatzleistungen fallen die Folgenden:

  • Arbeitslosengeld, das während Arbeitslosigkeit und beruflicher Weiterbildung gewährleistet wird
  • Teilarbeitslosengeld bei vorliegender Teilarbeitslosigkeit
  • Übergangsgeld, wenn Maßnahmen für die Teilhabe am Arbeitsleben unternommen werden
  • Kurzarbeitergeld im Fall eines Arbeitsunfalls
  • Insolvenzgeld, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist zu zahlen

In erster Linie werden die Leistungen der aktiven Arbeitsförderung 2019 angewendet, was der Langzeitarbeitslosigkeit vorbeugen soll und ebenfalls die finanzielle Unterstützung möglichst gering hält.

Beratung und Vermittlung

Ebenfalls zu den Leistungen der Agentur für Arbeit zählen zum einen die Berufsberatung für Arbeitnehmer und zum anderen die Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber. Sowohl diese Leistungen, als auch die Ausbildungs- und Arbeitsplatzvermittlung sind kostenfrei.

Bei der Berufsberatung geht es darum, Rat und Auskunft in den folgenden Bereichen zu liefern:

  • Berufswahl, Berufswechsel und berufliche Entwicklung
  • Geschehen auf dem Arbeitsmarkt
  • berufliche Bildungsmöglichkeiten
  • Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen
  • Arbeitsförderung
  • berufliche Orientierung, Ausbildungsförderung, schulische und berufliche Bildung

Um eine erfolgreiche Berufsberatung im Sinne des Suchenden vorzunehmen, sind Leistungsfähigkeit, Eignung und Interessen von diesem wichtig.

Übergangsgeld durch Arbeitsförderung

Für die Berechtigung zum Bezug der Entgeltersatzleistung Übergangsgeld müssen behinderte Menschen mindestens zwölf Monate in den vergangenen drei Jahren ein Versicherungspflichtverhältnis vorzuweisen haben oder den Anspruch auf Arbeitslosengeld und einen bereits gestellten Antrag auf Leistungen. Unter diesen Voraussetzungen ist die notwendige Vorbeschäftigungszeit gewährleistet.

Je nach Berechnungsgrundlage fällt die Höhe des Übergangsgeld aus. Die Grundlage machen 80% von dem letzten regelmäßigen Einkommen und Arbeitsentgelt (Regelentgelt) aus. Die Höchstgrenze liegt dabei bei dem Nettoarbeitsentgelt. Für die Berechnung mindestens verwendet werden 65% des Arbeitsentgelts einer Person, die unter den gleichen Voraussetzungen und beruflichen Bedingungen keine Behinderung hat.

Während allgemein das Übergangsgeld 68% der Berechnungsgrundlage ausmacht, erhöht sich dies auf 75%, wenn ein oder mehrere Kinder erzogen werden. Das eigene Einkommen hat Einfluss auf die Höhe des Übergangsgeldes.

Ist ein Jahr nach Erhalt des Übergangsgeldes vergangen, dann wird dieses an die Veränderung bezüglich der Bruttolohnsumme und der Gehaltssumme angepasst.

Insolvenzgeld

Insolvenzgeld wird den Arbeitnehmern dann gezahlt, wenn bei diesen zu Beginn des Insolvenzverfahrens ihres Arbeitgebers ein Anspruch auf Arbeitsentgelt für weitere drei Monate bestand. Auch wenn es durch einen Mangel an Masse nicht zu einem Insolvenzverfahren kommt, erhält der Arbeitnehmer Insolvenzgeld. Dieses ist dem Nettoarbeitsentgelt gleich. Zusätzliche werden die Gesamtsozialversicherungsbeiträge, die noch offen stehen, von der Agentur für Arbeit geleistet.

Die Leistungen der Arbeitsförderung werden von den Agenturen für Arbeit und weiteren, der Bundesagentur für Arbeit angehörigen Dienststellen erbracht. Bei der Bundesagentur für Arbeit handelt es sich um eine rechtsfähige bundesunmittelbare Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche eine eigenständige Verwaltung besitzt.

Übergangsgeldrechner

Aktualisiert am 30. Januar 2024