Ratgeber Steuererklärung

Altenheimkosten 2024

Altenheimkosten von der Steuer absetzen

Altenheimkosten absetzen

Altenheimkosten, die durch die Unterbringung entstehen, können je nach Situation entweder steuerlich abgesetzt werden oder nicht. Im Fall einer Unterbringung wegen Alters zählen die Aufwendungen zu den Kosten der privaten Lebensführung, weshalb ein Steuerabzug in diesem Fall nicht möglich ist. Bei einer Unterbringen wegen Krankheit oder Pflegebedürftigkeit dagegen, handelt es sich bei den Aufwendungen um eine außergewöhnliche Belastung, wodurch auch die steuerliche Absetzung möglich wird.

Können die Altenheimkosten als Dienstleistung angesehen werden, sind seit dem Jahr 2009 die folgenden Steuervorteile möglich:

  • Aufwendungen, die denen für eine Haushaltshilfe gleichkommen, können zu 20%, maximal jedoch über 4.000 Euro abgesetzt werden.
  • Weitere Aufwendungen gelten als außergewöhnliche Belastungen und können unter diesem Aspekt in der Steuererklärung angegeben werden.

Rechtslage für Altenheimkosten vor 2009

Die folgenden Höchstbeträge an Altenheimkosten können die Gesamteinkünfte verringern:

  • 624 Euro in Form von außergewöhnlichen Belastungen können pro Jahr für nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, die ohne Pflegebedürftigkeit in einem Altenheim untergebracht sind, abgesetzt werden.
  • 924 Euro in Form von außergewöhnlichen Belastungen können pro Jahr für nicht dauernd getrennt lebende Ehepartner, die aufgrund notwendiger dauerhafter Pflege in einem Altenheim untergebracht sind, abgesetzt werden.

Aktualisiert am 30. Januar 2024