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Änderungen bei den Richtlinien zum Containern

Containern muss nicht grundsätzlich strafrechtlich verfolgt werden – Länder entscheiden

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Nach Auffassung der Bundesregierung stellt das hohe Aufkommen von Lebensmittelabfällen und -verluste eine große gesellschaftliche Herausforderung dar. In Deutschland entstehen pro Jahr ca. 11 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle, die zu mehr als 50 Prozent auf Deponiegewinnung, Rohstoffgewinnung sowie Düngemittel und Futtermittel verwendet werden könnnen. Die Bundesregierung will daher gemeinsam mit allen Beteiligten die Lebensmittelverschwendung verbindlich reduzieren, haftungsrechtliche Fragen klären und steuerrechtliche Erleichterung für Spendensysteme ermöglichen.

Bundesernährungsminister Cem Özdemir nahm dazu wie folgt Stellung:
„In Deutschland landen leider noch viel zu viele Lebensmittel im Müll. Wer Lebensmittel vor der Tonne rettet, sollte dafür nicht weiter strafrechtlich verfolgt werden. Das Containern nicht strafrechtlich zu verfolgen, ist einer von vielen Bausteinen im Kampf gegen Lebensmittelverschwendung. Hier können auch die Bundesländer einen konkreten Beitrag leisten. Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, dass Nahrungsmittel dorthin kommen, wo sie hingehören: auf den Teller und nicht in die Tonne.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann und Bundesernährungsminister Cem Özdemir sprachen sich dafür aus, dass im Einzelfall bestehende Strafverfahren wegen des sogenannten Containers eingestellt werden sollten. In einem Schreiben an die Justizminister/innen und Justizsenator/innen der Länder machten sie den Vorschlag des Bundeslandes Hamburg unterstützend kund, welcher eine entsprechende Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) vorsieht. Aus Sicht der Bundesregierung wäre dies eine praktikable Lösung auf Ebene der Verwaltungsvorschriften zum Verfahrensrecht, ohne dass das materielle Recht berührt würde.