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Änderung der Corona-Schutzmaßnahmen

Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt

Nachrichten-Finanzleser

Die Bundesregierung plant, aufgrund der sich verbessernden Pandemiesituation, weitere Corona-Schutzmaßnahmen ab dem 1. März aufzuheben.

Dazu gehört die Abschaffung der Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucher verpflichtend.

Die ursprünglich bis zum 7. April geplanten Maßnahmen werden vorzeitig aufgehoben, nachdem bereits im Februar die Maskenpflicht im Personenfernverkehr ausgesetzt wurde. Die Bundesregierung hat die Pandemieentwicklung sorgfältig analysiert und die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.